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"subject": "WG: Ausgaben der schulischen Landesgremien [#267098]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\ndie von Ihnen geforderte Akteneinsicht ist möglich.\r\n\r\nRechtsgrundlage der Gebührenerhebung in IFG-Verfahren ist § 5 Verwaltungsgebührenordnung i.V.m. Gebührenverzeichnis (als Anlage zur VGebO), Tarifstelle 1004.\r\nVoraussichtlich wird die von Ihnen beantragte Akteneinsicht einen umfangreichen Verwaltungsaufwand verursachen, weil eine Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger Aktenteile unkenntlich zu machen sind. Dies betrifft Kontoverbindungen, die als personenbezogene Daten einem besonderen Schutz unterliegen. Nach Tarifstelle 1004 Nr. 2 lit b) des Gebührenverzeichnisses ist hierfür ein Gebührenrahmen von 100 bis 250 Euro vorgesehen. Es wird geschätzt, dass für die von Ihnen begehrte Akteneinsicht in sämtliche Kontobelege für Zahlungen der vier schulischen Landesgremien in den sechs Jahren 2017 bis 2022 ein Arbeitsaufwand von mindestens 6 Stunden nötig ist. Bei einem pauschalierten Stundensatz von 64,07 € für eine Dienstkraft der Besoldungsgruppen A6 bis A9 wird damit der Gebührenrahmen in Gänze ausgeschöpft. Demnach fällt voraussichtlich eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 250 Euro (ggf. plus zusätzliche Kosten für Kopien à 0,15 Euro pro Kopie) für die Bearbeitung Ihres Antrags an.\r\nBitte teilen Sie uns mit, ob Sie weiterhin an Ihrem Antrag festhalten, und wenn ja, ob im Hinblick auf die entstehenden Kosten ggf. eine Beschränkung des Akteneinsichtsgesuchs auf einzelne Jahre und/oder einzelne Gremien erfolgen soll.\r\n\r\n\r\n Mit freundlichen Grüßen",
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