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"subject": "AW: Allgemeinverfügung Fecherwald F11, Forstamt Groß-Gerau [#268186]",
"content": "Sehr geehrter Herr Schmidt,\r\n\r\nvon meiner Seite wurde zu keiner Zeit behauptet, dass das Regierungspräsidium Darmstadt -obere Forstbehörde- nicht im Verfahren eingebunden war. Ihre diesbezügliche Aussage ist nicht zutreffend. Weiterhin möchte ich klarstellen, dass ich die Rechtsauffassung vertrete, dass ein Verfahren nach § 16 Abs. 3 HWaldG zum Sperren der planfestgestellten Rodungsfläche und nur diese war gemeint, nicht möglich ist. Diese Rechtsauffassung wurde auch gegenüber der Autobahn GmbH des Bundes artikuliert und wird sowohl von der oberen wie auch obersten Forstbehörde mitgetragen.\r\nWie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, befindet sich unsere komplette Verfahrensakte noch beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Zur gewünschten Akteneinsicht müßten Sie sich direkt dorthin wenden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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