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    "subject": "Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-3001/018, hier: Gebührenkonkretisierung",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag zum Thema CRVS in Kamerun vom 04.02.2023, GZ Z14 O4010-3001/018.\r\n\r\nNach einer ersten Prüfung Ihres Antrags teile ich Ihnen mit, dass es sich bei Ihrem Antrag nicht um einen einfachen und somit kostenfreien, sondern um einen gebührenpflichtigen Antrag nach dem IFG handelt. Angesichts des großen Umfangs der zu Ihrem Antrag zu sichtenden Akten wird für die Beantwortung Ihrer Anfrage ein erheblicher Arbeitsaufwand entstehen. Die anfallenden Gebühren schätze ich auf 150-200 €. Ich weise jedoch vorsorglich darauf hin, dass je nach tatsächlichem Arbeitsaufwand die Gebühren sowohl darüber als auch darunter liegen können. Über die Grundlagen der Kostentragungspflicht habe ich Sie bereits mit der Eingangsbestätigung informiert.\r\n\r\nSollten Sie Ihren Antrag trotz der voraussichtlich anfallenden Gebühren aufrechterhalten wollen, erklären Sie sich schriftlich bis zum 10.02.2023 bereit, die bei der weiteren Bearbeitung anfallende Gebühr zu entrichten.\r\n\r\nSofern Gründe für eine  Gebührenbefreiung oder -ermäßigung nach § 2 IFGGebV vorliegen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis.\r\n\r\nSollten Sie minderjährig sein, bitte ich um Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.\r\n\r\nSobald Ihre die Kostenübernahmebestätigung vorliegt, wird Ihr Antrag weiterbearbeitet. Sollte innerhalb der Frist keine Bestätigung eingehen, wird dies als Rücknahme Ihres Antrags gewertet.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-3001/018, hier: Gebührenkonkretisierung"
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    "sender": "Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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