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    "subject": "Hygieneanforderungen an die Ausgabe von Wasser und Kaffee aus Getränkeschankanlagen in Verwaltungsbereichen von Unternehmen [#269884]",
    "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nInformationen zu rechtlichen Anforderungen an Hygienemaßnahmen bei Ausschank von Kaffeevariationen aus Kaffeevollautomaten mit Festwasseranschluss und Sprudelwasser aus Getränkeschankanlagen (Quooker & Co.) und den notwendigen Schulungen / Unterweisungen / Belehrungen der Beschäftigten eines Unternehmens\r\n\r\nBitte benennen Sie die Erforderlichkeit:\r\n- Belehrungen für Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen wollen oder mit diesen Tätigkeiten beschäftigt werden sollen, nach dem Infektionsschutzgesetz (ehemals Gesundheitszeugnis) oder\r\n- jährliche Unterweisungen nach dem Arbeitsschutzgesetz.\r\n\r\n!!! Hintergrund:\r\n---------------\r\nSowohl Wasser als auch Kaffeevariationen sollen Beschäftigte eines Verwaltungsbereiches für sich selbst herstellen können, ebenso für Kollegen und Kunden. Wasser soll zum Beispiel in offenen Karaffen (!) Kunden bei Gesprächen unentgeltlich angeboten werden.\r\n\r\nErzeugung von Sprudelwasser, z. B. über:\r\n- Grohe: https://www.grohe.de/de_de/kueche/grohe\r\n- QUOOKER: https://www.quooker.de/\r\n\r\nIn den FAQ zum Thema \"Getränkeschankanlagen\" der BGN wird die Frage \"Was fällt alles unter den Begriff \"Getränkeschankanlagen\"?\" wie folgt beantwortet:\r\n\r\n\"Getränkeschankanlagen sind Anlagen, aus denen mit oder ohne Betriebsüberdruck Getränke zum Endverbrauch ausgeschenkt werden - jedoch keine Anlagen, die mit Wasserdampf oder Heißwasser betrieben werden (= Definition nach DIN 6650-1: Getränkeschankanlagen - Tel 1: Allgemeine Anforderungen).\r\n\r\nDiese Anlagen fallen in den Anwendungsbereich der DGUV Regel 110-007, Verwendung von Getränkeschankanlagen.\r\n\r\nGleiches gilt für Kaffeevollautomaten, die Kaffeevariationen bereitstellen können.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\nAnfragenr: 269884\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/269884/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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