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    "subject": "Informationsfreiheitsgesetz (IDG); Zuschlagsschreiben im Rahmen des Open-House-Verfahrens „Lieferverträge über Schutzausrüstung“",
    "content": "Generalzolldirektion\r\nO 1004-2023.00012-DI.B.16 (202300037754)\r\n\r\nSehr << Antragsteller:in >>\n\r\nIhre Anfrage vom 9. Februar bezüglich der Zuschlagsschreiben im Rahmen des Open-House-Verfahrens „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ ist im Arbeitsbereich DI.B.16 als zuständige Stelle der Generalzolldirektion (GZD) für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG eingegangen und wird unter dem oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Nach Prüfung des Anliegens erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht.\r\n\r\nDes Weiteren teilten Sie mit, dass Sie zwei verschiedene Zuschlagsschreiben als Referenz, bezogen auf die von Ihnen erwähnten Zuschlagsschreiben, in denen die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Falle einer nicht innerhalb der Leistungszeit erfolgten vertragsgemäßen Lieferung angekündigt wurde, beigefügt haben. Aufgrund dessen, dass diese, der mir vorliegenden E-Mail, nicht beigefügt waren, bitte ich Sie um Übersendung an folgende E-Mailadresse <<E-Mail-Adresse>>. \r\n\r\nVielen Dank.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung",
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    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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