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"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nhiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Email vom 26.01.2023.\r\n\r\nDa die Auswertung über das Wasserentnahmeentgelt zeitaufwendig ist bitten wir Sie noch um etwas Geduld. Sie erhalten baldmöglichst Antwort auf Ihre Anfrage.\r\n\r\nWir weisen darauf hin, dass die nach § 24 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Umweltverwaltungsgesetzt (UVwG )vorgesehene Regelfrist von einem Monat von uns nicht eingehalten werden kann, sondern wir auf die Frist des § 24 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 UVwG zurückgreifen müssen, da die angefragten Umweltinformationen sehr umfangreich und komplex seien.\r\n\r\nBei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.\r\n\r\nFreundliche Grüße",
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"sender": "Landratsamt Rems-Murr-Kreis",
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