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    "subject": "Re: AW: Protokoll der Sitzung des akademischen Senats [#260943]",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 16.10.2022 und dem darin enthaltenden \nAntrag nach § 3 IFG Berlin.\n\nMit Ihrer E-Mail haben Sie einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. \nAktenauskunft betreffend der Sitzung des Akademischen Senats vom \n11.02.2022 gestellt. Sie baten um Übersendung des gesamten Protokolls \nder Sitzung, auf die in dem von Ihnen verlinkten Artikel Bezug genommen \nwird.\n\nAnbei übersenden wir Ihnen das Protokoll der 384. Sitzung des \nAkademischen Senates der Humboldt-Universität zu Berlin vom 11.02.2020.\n\nDas in dem von Ihnen verlinkten Artikel angesprochene Thema wurde unter \nTop 9 \"Verschiedenes\" im nichtöffentlichen Teil der Sitzung besprochen. \nDas als Anlage 7 bezeichnete Protokoll zu Top 9 behandelt demzufolge \nThemen, die explizit unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit diskutiert \nwurden.\nInsbesondere handelt es dabei um eine Angelegenheit mit personellem \nBezug, die bereits aus diesem Grunde nicht im öffentlichen Teil der \nSitzung behandelt werden konnte (siehe § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung \ndes Akademischen Senats). Einem Anspruch auf Herausgabe der Unterlagen \nbzw. Einsicht in diese steht, aufgrund einer damit einhergehenden \nVeröffentlichung personenbezogener Daten, § 6 Abs. 1 IFG Berlin \nentgegen.\n\nDer Auskunftsanspruch ist zudem aus dem Grunde zu versagen, da \nUnterlagen eines Entscheidungsprozesses ohnehin nicht an Dritte \nherauszugeben sind. Denn nach der Wertung des IFG unterfallen \nUnterlagen, die den Prozess der Willensbildung innerhalb einer Behörde \noder zwischen mehreren Behörden betreffen, einem gesonderten Schutz,\nnach dem die Herausgabe gemäß § 10 Abs. 4 IFG zu versagen ist.\n\nEin Anspruch auf Aktenauskunft nach § 2 Abs. 1 VIG ist nicht gegeben, da \ndas VIG vorliegend nicht anwendbar ist.\n\nKosten nach § 16 IFG werden nicht erhoben.\n\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner \nBekanntgabe Widerspruch bei der Humboldt-Universität zu Berlin, \nvertreten durch die Präsidentin Frau Prof. Dr. Julia von Blumenthal, \nUnter den Linden 6, 10099 Berlin, erhoben werden.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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            "Re: AW: Protokoll der Sitzung des akademischen Senats [#260943]"
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