HTTP 200 OK
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"subject": "AW: Ihre E-Mail von heute [#267098]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\ndass Ihre Anfrage noch nicht beantwortet wurde liegt auch an Ihnen, da unsere Nachfragen nicht immer zeitnah beantwortet wurden.\r\n\r\nBei der nunmehr von Ihnen begehrten Aktenauskunft handelt es sich um eine einfache schriftliche Auskunft gemäß § 5 VGebO i.V.m. Tarifstelle 1004 lit a) Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses. Hierfür ist ein Gebührenrahmen von 5 bis 100 Euro vorgesehen. Es wird geschätzt, dass - u.a. aufgrund der notwendigen Recherche im hauseigenen Aktenarchiv für die Jahre 2017 und 2018 - ein Verwaltungsaufwand von insgesamt ca. 90 bis 120 Minuten entsteht. Bei einem pauschalierten Stundensatz von 64,07 Euro für eine Dienstkraft der Besoldungsgruppen A6 bis A9 wird damit voraussichtlich eine Gebühr zwischen ca. 96,11 Euro und 128,14 Euro fällig. \r\n\r\nBitte teilen Sie uns mit, ob Sie im Hinblick auf die getroffene Gebührenschätzung an Ihrem Antrag auf Aktenauskunft im Hinblick auf die Gesamtausgaben für die genannten Gremien für die Jahre 2017 bis 2022 festhalten.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
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