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"subject": "WG: Baumbilanz Erlangen [#257033]",
"content": "Sehr geehrter Herr Ruge, \r\n\r\nbitte entschuldigen Sie die bisher ausgebliebene Antwort auf Ihre Anfrage. \r\n\r\nIm Schnitt werden durch das Erlanger Umweltamt im Jahr ca. 500 Privatanträge bearbeitet. Ca. 75% der Anträge werden positiv verbeschieden, wobei hierbei auch Anträge auf genehmigungspflichtige Rückschnitte enthalten sind. Da Anträge auch für mehrere Bäume gleichzeitig gestellt werden können, kann auf Grundlage dieser Zahlen jedoch keine zuverlässige Hochrechnung erstellt werden. Es ist wichtig zu bedenken, dass von der Zustimmungsrate auch keine Wertung für die Wirksamkeit der Baumschutzverordnung abgeleitet werden kann. Werden z. B. nur die Anträge bei uns gestellt, die wirklich Aussicht auf Erfolg haben, so kann die Ablehnungsrate auch nicht so hoch sein. Oft werden in Anträgen auch mehrere Bäume zur Fällung beantragt. Hier kommt es sehr oft vor, dass nur ein Teil zur Fällung freigegeben wird. Diese Anträge werden zu den zugestimmten gezählt, obwohl hier Bäume erhalten werden konnten.\r\nEin weiterer Grund für die Zustimmungsrate ist, dass bei einigen Wohnbaugesellschaften die Verkehrssicherheit der Bäume durch Fachfirmen im Rahmen halbjähriger Begehungen geprüft werden. Von daher werden hier erst Anträge gestellt, wenn es keine andere Möglichkeit für den Erhalt mehr gibt und kaum mehr Ablehnungsgründe vorliegen.\r\nEin weiterer Teil von Anträgen wird gar nicht gestellt, da bei vorangegangenen Gespräche schon geklärt werden konnte, dass für den betreffenden Baum keine Aussicht auf Fällgenehmigung besteht. \r\nVon daher entspricht die Zahl der Ablehnungen nicht der Zahl an Bäumen, die trotz beabsichtigter Fällung erhalten werden konnten.\r\n\r\nZu den genannten Anträgen kommt noch die Bearbeitung von aktuell ca. 100 Bauanträgen/Jahr im Zuge der Fachstellenbeteiligung im Baugenehmigungsverfahren hinzu. Hier ist die Zustimmungsrate höher, da der Baumschutz hinter bestehendem Baurecht zurückstehen muss. Jedoch wird auch hier - insbesondere bei besonders erhaltenswerten Altbäumen - in der Planungsphase in Zusammenarbeit mit den Bauherr*innen und Landschaftsplaner*innen/Architekt*innen darauf hingewirkt, die Bebauung so zu gestalten, dass möglichst viel Baumbestand erhalten werden kann. Für jeden geschützten Baum, der gefällt werden muss, muss eine Ausgleichsberechnung erstellt werden und die Fällung des Baumes durch wertgleiche Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück ausgeglichen werden. Sollte kein Platz für den vollständigen Ausgleich durch Baumpflanzungen vorhanden sein, kann auch eine zweckgebundene Ausgleichszahlung verlangt werden, durch die städtische Baumpflanzungen finanziert werden. \r\n\r\nEine Statistik, wie viele Bäume im Rahmen von Privatanträgen gefällt oder nachgepflanzt wurden, wird in Erlangen erst seit 2022 geführt. Seither wurden ca. 300 geschützte Bäume zur Fällung freigegeben (250 im Jahr 2022, bisher 50 im Jahr 2023), die durch ca. 200 Ersatzpflanzungen ausgeglichen werden mussten. Die verringerte Anzahl der Ersatzpflanzungen ergibt sich einerseits dadurch, dass häufig Nadelbäume gefällt werden müssen, die dann durch raumgreifendere Laubbäume ersetzt werden müssen; andererseits werden in manchen Fällen auch bereits vorhandene Jungbäume als Ersatzpflanzung anerkannt, welche von den obigen Zahlen nicht erfasst sind. \r\nIn den obenstehenden Zahlen sind außerdem Baumfällungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben nicht inbegriffen. Eine Statistik über Baumfällungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben wird erst seit kurzer Zeit geführt, weshalb die vorliegenden Zahlen keine Aussagekraft entfalten. Je nach Bauvorhaben können nur einzelne Bäume zur Fällung vorgesehen sein, im Falle von Großvorhaben kann die Zahl der Fällungen im Einzelfall jedoch auch im dreistelligen Bereich liegen. Da bei letzteren der zu erhaltende und zu fällende Baumbestand sowie die Ersatzbepflanzung oft durch Bebauungspläne oder städtebauliche Verträge schon vor Beteiligung des Baumschutzes festgelegt ist, kann hier oft nur für einzelne Bäume noch ein über die Planung hinausgehender Erhalt durch geringfügige Anpassungen erwirkt werden.\r\n\r\nEs wird darauf hingewiesen, dass die hier getätigten Aussagen zu Baumpflanzungen/Fällgenehmiugungen sich ausschließlich auf nicht-städtische Grundstücke beziehen. Baumpflanzungen im öffentlichen Raum sowie allgemein der städtische Baumbestand werden durch die Abteilung Stadtgrün verwaltet und betreut. Die zuständigen Kolleg*innen können Sie über <<E-Mail-Adresse>> kontaktieren.\r\n\r\nWir hoffen, Ihre Anfrage im Rahmen unserer Möglichkeiten hinreichend beantwortet zu haben. Eine weiterreichende Auskunft, insbesondere bezüglich genauerer Zahlen geht über den Umfang einer einfachen Bürgeranfrage hinaus und könnte nur unter sehr hohem Aufwand bearbeitet werden, da hierzu alle vorhandenen Baumschutzakten einzeln durchgesehen und ausgewertet werden müssten. Wir bitten um Verständnis, dass dies von uns, zumal im \"laufenden Betrieb\" und mit dünner Personaldecke, nicht geleistet werden kann.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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