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    "subject": "Amt für Wohnungen: Registrierungskosten (Sozial-)Wohnung SOWON im Rahmen der Wohnungsbeschaffungskosten durch das Jobcenter München bzw. LH München Sozialreferat [#25120]",
    "content": "Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nSehr <Information-entfernt>\n\r\nbekanntliche beträgt die Antragsbearbeitungsgebühr Euro 10,00 für alle Antragsteller: \r\nhttp://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1073964/\r\n\"Für Bezieher/innen von SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Sozialhilfeleistungen/ Grundsicherung) Leistungen besteht keine Gebührenfreiheit.\"\r\nSomit ist die Gebühr lt. Bescheid jährlich fällig:\r\n\"Die Registrierung gilt längstens für die Dauer eines Jahres ab Erlass des Bescheides (Ziffer 5.9 der VVWoBindR i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayWoBindG und Art. 14 Abs. 3 Satz 1 BayWoFG).\" (Richtig 5.8 statt 5.9). \r\nAllerdings sind die Registrierungskosten im Rahmen der Wohnungsbeschaffung bei einem notwendigen Umzug durch die Sozialbehörden zu übernehmen - somit wiederum durch die LH München, zB zu teure Wohnung durch Mieterhöhung Sanierung etc, Kündigung durch Vermieter Eigenbedarf Mietrückständen etc, Überbelegung, Auszug Asylbewerberunterkunft, usw.: \r\nhttp://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html\r\nAufgrund des IFG etc wird um Information gebeten, \r\n1. warum Antragsteller auf die Kostenübernahme durch die Sozialbehörden nicht hingewiesen werden? \r\n2. warum kein grundsätzlicher Verzicht auf die Rechnungsstellung durch das Amt für Wohnungen bzw. Stadtkämmerei efolgt und hierdurch erheblicher Verwaltungsaufwand eingespart werden kann (der Sozialleistungsbezug ist bereits die Einkommensnachweise bei Antragstellung bekannt).\n\nDies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der  (Informationsfreiheitssatzung ).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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