GET /api/v1/message/777958/?format=api
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Content-Type: application/json
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    "subject": "AW: AW: Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-3001/018, hier: Gebührenkonkretisierung [#269430]",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nwir haben Ihren Antrag auf Gebührenermäßigung bzw. Gebührenbefreiung zur Kenntnis genommen und setzen uns mit Ihrem Anliegen unter Berücksichtigung der allgemeinen Gebührengrundsätze und der Umstände des Einzelfalles vor der Erstellung des Bescheides gründlich auseinander.\r\n\r\nEine Entscheidung diesbezüglich können wir jedoch erst nach Abschluss der Bearbeitung des Vorganges treffen, da uns erst dann alle relevanten Informationen für die Ausübung unseres Ermessens vorliegen werden.\r\n\r\nDa § 2 IFGGebV eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der Gebührenerhebung darstellt und das IFG keine Privilegierung für Forscher*innen vorsieht, kann eine Ermäßigung bzw. Befreiung nur in besonderen Fällen erfolgen. Ich würde Sie daher bitten, nochmals genauer auszuführen, warum aus Ihrer Sicht über die Aktualität der Frage zur Modernisierung des Personstandwesens in Kamerun und des allgemeinen Interesses an diesem Thema hinaus, ein überwiegendes öffentliches Interesse an Informationen zur Entwicklung eines Personenstandsregisters und die Erfassung von Vitalstatistiken in Kamerun besteht.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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    "sender": "Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung",
    "status_name": "Anfrage abgeschlossen",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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