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"subject": "Behindertenstrukturstatistik für Chemnitz [#271776]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nIhre Anfrage nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG vom 01.03.2023 ist beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) eingegangen.\r\n\r\nDiesbezüglich teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihrem Begehren bezüglich der Übersendung von Statistiken nicht nachkommen, da der geltend gemachte Informationsanspruch nicht besteht. \r\nDer Anwendungsbereich von SächsTranspG, SächsUIG bzw. UIG sowie VIG ist jeweils nicht eröffnet, da der KSV Sachsen als Höherer Kommunalverband, also Gemeindeverband, sich nicht per Satzung als transparenzpflichtige Stelle verpflichtet hat (§ 4 Abs. 2 SächsTranspG) und da Ihr Informationsbegehren weder eine Umweltinformation nach § 3 Abs. 2 SächsUIG oder § 2 Abs. 3 UIG darstellt noch eine Information nach § 2 Abs. 1 VIG, insbesondere nachdem der KSV Sachsen als Träger der Eingliederungshilfe keine Stelle i. S. v. § 2 Abs. 1, Abs. 2 S. 1. Nr. 1, S. 2 VIG ist.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Kommunaler Sozialverband Sachsen",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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