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"subject": "Bildungs- und Teilhabepaket: Erhöhung des Schulbedarfes von Euro 100,00 [#25158]",
"content": "Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nnach heutiger Rechtslage werden pro Schuljahr Euro 100,00 pauschal im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bewilligt. \r\nLt Beschluss des Bundesrates vom 16.12.2016 (Drucksache 712/16) wird festgestel, dass diese Summe seit 2009 unverändert ist und und nicht ausreichend. Es wurde deshalb empfohlen, die Leistungshöhe für den Schulbedarf nach oben an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. \r\nhttps://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0701-0800/712-16(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1\r\nLt Internetseite der LH München ist man dieser Empfehlung nicht gefolgt: \r\nhttps://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/BuT.html\r\nNach IFG etc wird um Auskunft gebeten, ob gerade im teuren München eine Überprüfung stattgefunden hat und mit welchem Ergebnis. Werden bei Nachweis auch höhere Beträge bewilligt, insbesondere in den weiterführenden Schulen mit teurem Materialbedarf. \r\n\r\nDie Bewilligung von höheren Leistungen ist auch eine Frage der Bildungsgerechtigkeit: \r\nhttp://www.sueddeutsche.de/bayern/bildung-wer-sich-lernen-leisten-kann-1.3655333\r\nBekanntlich sind die Regelsätze der Kinder zu niedrig, so dass keine selbständige Finanzierung den Familien möglich ist: \r\nhttp://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-iv-forscherin-haelt-regelsatz-fuer-45-euro-zu-niedrig-a-1016659.html\r\nhttp://www.br.de/nachrichten/dokthema-bildungsgerechtigkeit-chancengleicheit-bayern-100.html\r\nAufgrund der sehr guten Haushaltslage der LH München sollte dies möglich sein. Auch im Hinblick künftig gut ausgebildeter Fachkräfte, Vermeidung von Schulabbrechern und Arbeitslosigkeit, etc.\r\nhttps://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/dank-gewerbesteuer-stadt-reduziert-erneut-ihre-schulden-7195201.html\n\nDies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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