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    "subject": "Ihre Anfragen [#270164] Standorte mobile Blitzer in Uslar sowie [#270165] Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten in Natur- und Landschaftsschutzgebieten",
    "content": "Sehr geehrter Herr Sakel,\nbezugnehmend auf Ihre im Betreff genannten Anfragen teile ich Ihnen folgendes mit:\nUmweltinformationen sind alle Daten über den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft sowie die Wechselwirkungen der einzelnen Umweltmedien untereinander (sh. hierzu auch § 2 Abs. 3 UIG).\nBürgerinnen und Bürger können bei Behörden beispielsweise Daten über die Qualität der Luft, der Gewässer oder Daten über Biotope und Schutzgebiete abfragen. Ebenso sind auch Daten über Einwirkungen auf die Umwelt - wie Lärm, Energie, Strahlung und Abfälle - Umweltinformationen.\nInformationen über Tätigkeiten und Maßnahmen, die zur Förderung des Umweltschutzes ergriffen werden, fallen ebenfalls unter diesen Begriff. Erfasst sind darüber hinaus Berichte, die die Umsetzung des Umweltrechts betreffen sowie Daten über den Zustand der menschlichen Gesundheit.\nDie von Ihnen abgefragten Bußgelder im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeitsverfahren in Natur- und Landschaftsschutzgebieten des Landkreises Northeim sind hingegen keine Umweltinformationen. Vielmehr begehren Sie in Ihrem Auskunftsersuchen Auskünfte zu Sanktionen gegen ein ordnungswidriges Verhalten innerhalb dieser Gebiete.\nBußgelder haben Ihren Ursprung im Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG).\nUnter Geldbuße versteht man eine Geldzahlung, die bei geringfügiger Verletzung der Rechtsnormen wegen Ordnungswidrigkeit durch Behörden oder Gerichte verhängt wird.\nEs handelt sich dabei um Geldstrafen zur Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten und nicht um Straftaten. Daher werden im OWiG keine Freiheitsstrafen oder Tagessätze verhängt.\nSomit finden sich Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten nicht im Umweltinformationsrecht wieder. Einen rechtlichen Zusammenhang zwischen einer Sanktion durch Geldstrafe und einer Umweltinformation vermag ich hier nicht erkennen.\nGleiches gilt für Ihre Anfrage bzgl. der Standorte der mobilen Blitzer in Uslar. Auch hier kann ich keinen Informationsanspruch aus dem UIG sowie VIG ableiten.\nMit freundlichen Grüßen",
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            "Ihre Anfragen [#270164] Standorte mobile Blitzer in Uslar sowie [#270165] Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten in Natur- und Landschaftsschutzgebieten"
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    "sender": "Landkreis Northeim",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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