GET /api/v1/message/784015/
HTTP 200 OK
Allow: GET, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/784015/",
    "id": 784015,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/sondergenehmigung-fuer-fluechtlingsunterkunft-in-schriesheim/#nachricht-784015",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/273555/",
    "sent": true,
    "is_response": true,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/8959/",
    "recipient_public_body": null,
    "status": "awaiting_response",
    "timestamp": "2023-03-21T08:37:23+01:00",
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": "WG: Sondergenehmigung für Flüchtlingsunterkunft in Schriesheim [#273555]",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nmit Anträgen nach dem LIFG,  aber auch bei Anträgen nach UIG und VIG (beides hier nicht einschlägig), wird ein förmliches Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt.\r\nSo wird dem Antrag mit einem Verwaltungsakt entsprochen und die begehrten Auskünfte erteilt oder er wird mit rechtsbehelfsfähigem Verwaltungsakt abgelehnt.\r\nBereits daraus ergibt sich, dass der Antrag nicht anonym gestellt werden kann. Eine anonyme Bearbeitung kann aber auch deshalb nicht erfolgen, weil ohne Identität der Antrag stellenden Person weder die Antragsberechtigung nach § 1 Abs.2 in Verbindung mit § 3 Avbs.1 LIFG noch die Handlungsfähigkeit nach § 12 LVwVfG geprüft werden kann.\r\n\r\nWir werden Ihren Antrag daher erst weiter bearbeiten, wenn Sie uns Ihre Identität und Ihre Adresse mitteilen.\r\n\r\n\r\n-\r\nVon: << Antragsteller:in >>\nGesendet: Montag, 20. März 2023 10:28\r\nAn: Poststelle LRARNKHD <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\nBetreff: Sondergenehmigung für Flüchtlingsunterkunft in Schriesheim [#273555]\r\n\r\nAntrag nach dem LIFG/UVwG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nEs geht um die Umnutzung der Altenpflegeeinrichtung auf Grundstück Flst.-Nr. 497, Talstraße 144, Schriesheim in eine Flüchtlingsunterkunft.\r\n\r\nLaut Beschlussvorlage der Ausschusssitzung für Technik und Umwelt der Stadt Schriesheim am 27.02.23 sind vom Landratsamt in der Einrichtung 4-5 qm pro Person vorgesehen.\r\nhttps://schriesheim.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZewXEVt4IH3DFLtEn1IKHytk7gkKb7U2Pjlv3E9XuaV9/Beschlussvorlage_Bauantraege_VL-44-2023.pdf\r\n\r\nLaut Landesrecht ist aber \"je vorgehaltenem Unterbringungsplatz [...] eine durchschnittliche Wohn- und Schlaffläche von mindestens sieben Quadratmetern zugrunde zu legen.\"\r\n(FlüAG § 8 (1))\r\nhttps://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=Fl%C3%BCAG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-Fl%C3%BCAGBW2014pP8\r\n\r\nDa Sie offenbar nicht vorhaben, diese einzuhalten, senden Sie mir bitte die entsprechende Sondergenehmigung zu, die es Ihnnen möglich macht, Flüchtlinge auf engerem Raum unter zu bringen.\r\n\r\nVielen Dank.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "WG: Sondergenehmigung für Flüchtlingsunterkunft in Schriesheim [#273555]"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Sehr "
        ],
        [
            true,
            "<< Antragsteller:in >>"
        ],
        [
            false,
            "\n\r\nmit Anträgen nach dem LIFG,  aber auch bei Anträgen nach UIG und VIG (beides hier nicht einschlägig), wird ein förmliches Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt.\r\nSo wird dem Antrag mit einem Verwaltungsakt entsprochen und die begehrten Auskünfte erteilt oder er wird mit rechtsbehelfsfähigem Verwaltungsakt abgelehnt.\r\nBereits daraus ergibt sich, dass der Antrag nicht anonym gestellt werden kann. Eine anonyme Bearbeitung kann aber auch deshalb nicht erfolgen, weil ohne Identität der Antrag stellenden Person weder die Antragsberechtigung nach § 1 Abs.2 in Verbindung mit § 3 Avbs.1 LIFG noch die Handlungsfähigkeit nach § 12 LVwVfG geprüft werden kann.\r\n\r\nWir werden Ihren Antrag daher erst weiter bearbeiten, wenn Sie uns Ihre Identität und Ihre Adresse mitteilen.\r\n\r\n\r\n-\r\nVon: <"
        ],
        [
            true,
            "< Antragsteller:in >>"
        ],
        [
            false,
            "\nGesendet: Montag, 20. März 2023 10:28\r\nAn: Poststelle LRARNKHD <"
        ],
        [
            true,
            "<Name und E-Mail-Adresse>"
        ],
        [
            false,
            ">\r\nBetreff: Sondergenehmigung für Flüchtlingsunterkunft in Schriesheim [#273555]\r\n\r\nAntrag nach dem LIFG/UVwG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nEs geht um die Umnutzung der Altenpflegeeinrichtung auf Grundstück Flst.-Nr. 497, Talstraße 144, Schriesheim in eine Flüchtlingsunterkunft.\r\n\r\nLaut Beschlussvorlage der Ausschusssitzung für Technik und Umwelt der Stadt Schriesheim am 27.02.23 sind vom Landratsamt in der Einrichtung 4-5 qm pro Person vorgesehen.\r\nhttps://schriesheim.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZewXEVt4IH3DFLtEn1IKHytk7gkKb7U2Pjlv3E9XuaV9/Beschlussvorlage_Bauantraege_VL-44-2023.pdf\r\n\r\nLaut Landesrecht ist aber \"je vorgehaltenem Unterbringungsplatz [...] eine durchschnittliche Wohn- und Schlaffläche von mindestens sieben Quadratmetern zugrunde zu legen.\"\r\n(FlüAG § 8 (1))\r\nhttps://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=Fl%C3%BCAG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-Fl%C3%BCAGBW2014pP8\r\n\r\nDa Sie offenbar nicht vorhaben, diese einzuhalten, senden Sie mir bitte die entsprechende Sondergenehmigung zu, die es Ihnnen möglich macht, Flüchtlinge auf engerem Raum unter zu bringen.\r\n\r\nVielen Dank.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
        ]
    ],
    "sender": "Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}