HTTP 200 OK
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"content": "Geschäftszeichen: ZR 4-1334-IFG-202/047\r\n\r\nUnabhängig davon, dass externe Links zur Konkretisierung eines Antrags auf Grundlage des IFGs nicht geeignet sind, da diese hier aus Sicherheitsgründen nicht geöffnet werden, ist davon auszugehen, dass die von Ihnen erbetenen vermeintlichen Informationen durch die Transparenzvorschriften des Parteiengesetzes (PartG) abschließend spezialgeschäftlich erfasst wären. Bei den Veröffentlichungspflichten des Parteiengesetzes, handelt es sich um solche spezialgesetzlichen Regelungen nach § 1 Abs. 3 IFG, die einen weitergehenden Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz ausschließen (BVerwG 10 C 16.19 - Urteil vom 17. Juni 2020).\r\n\r\nSofern Sie über diese Information hinaus einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen sollten, bedürfte es zur weiteren Bearbeitung zunächst der Konkretisierung Ihres Antrags, um welche ich bis zum 2. April 2023 bitte. Anderenfalls würde ich davon ausgehen, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter zu verfolgen wünschen und das hiesige Verwaltungsverfahren ohne weitere Mitteilung einstellen.",
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