HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/784889/?format=api",
"id": 784889,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/wohngeld-17/#nachricht-784889",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/273815/?format=api",
"sent": true,
"is_response": false,
"is_postal": false,
"is_draft": false,
"kind": "email",
"is_escalation": false,
"content_hidden": false,
"sender_public_body": null,
"recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/49833/?format=api",
"status": "awaiting_response",
"timestamp": "2023-03-23T10:40:17.753188+01:00",
"registered_mail_date": null,
"redacted": false,
"not_publishable": false,
"attachments": [],
"subject": "Wohngeld [#273815]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nLaut meiner Information gab es bei der Berechnung der Wohngeldstufen für 2023 in 15 Städten einen Fehler. In unserer Gemeinde Waldkirch in Baden-Württemberg (bis 2022 Stufe 3, falsch ab 2023 Stufe 2, korrekt wäre Stufe 4) hat dies bereits jetzt sehr starke Probleme verursacht. \r\nWohngeldanträge die bei Stufe 4 bewilligt werden würden, werden aktuell abgelehnt, da die Berechnung mit Stufe 2 gemacht wird. Am Wohngeld hängen aber auch BuT und z.B. Kindergartengebühren. Im Landkreis Emmendingen richtet sie die Angemessenheit der KdU im SGB2 am WoGG, bedeutet es werden Mietzuschüsse von Waldkircher Bürgern im Bürgergeld gekürzt, Betriebskostenabrechnungen nicht oder nur teilweise übernommen etc. . Also der Fehler wird von Menschen bezahlt, die auf Transferleistungen angewiesen sind und am Existenzminimum leben! \r\n\r\nUm welche anderen Gemeinden handelt es sich noch?\r\nWann wird dieser Fehler rechtlich korrigiert, und die Ämter zur Umsetzung befähigt?\r\nWer übernimmt die Kosten die für die betroffenen Menschen entstanden sind?\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nThomas Schuler\n\n\n\nAnfragenr: 273815\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/273815/\n\nPostanschrift\nThomas Schuler\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
"redacted_subject": [
[
false,
"Wohngeld [#273815]"
]
],
"redacted_content": [
[
false,
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nLaut meiner Information gab es bei der Berechnung der Wohngeldstufen für 2023 in 15 Städten einen Fehler. In unserer Gemeinde Waldkirch in Baden-Württemberg (bis 2022 Stufe 3, falsch ab 2023 Stufe 2, korrekt wäre Stufe 4) hat dies bereits jetzt sehr starke Probleme verursacht. \r\nWohngeldanträge die bei Stufe 4 bewilligt werden würden, werden aktuell abgelehnt, da die Berechnung mit Stufe 2 gemacht wird. Am Wohngeld hängen aber auch BuT und z.B. Kindergartengebühren. Im Landkreis Emmendingen richtet sie die Angemessenheit der KdU im SGB2 am WoGG, bedeutet es werden Mietzuschüsse von Waldkircher Bürgern im Bürgergeld gekürzt, Betriebskostenabrechnungen nicht oder nur teilweise übernommen etc. . Also der Fehler wird von Menschen bezahlt, die auf Transferleistungen angewiesen sind und am Existenzminimum leben! \r\n\r\nUm welche anderen Gemeinden handelt es sich noch?\r\nWann wird dieser Fehler rechtlich korrigiert, und die Ämter zur Umsetzung befähigt?\r\nWer übernimmt die Kosten die für die betroffenen Menschen entstanden sind?\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nThomas Schuler\n\n\n\nAnfragenr: 273815\nAntwort an: "
],
[
true,
"<<E-Mail-Adresse>>"
],
[
false,
"\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
],
[
true,
"https://fragdenstaat.de/a/273815/"
],
[
false,
"\n\nPostanschrift\nThomas Schuler\n"
],
[
true,
"<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
],
[
false,
"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n"
]
],
"sender": "Thomas Schuler",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}