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    "subject": "AW: Aufnahmeanordnung zur Landesaufnahmeregelung für afghanische Schutzsuchende mit Verwandten in Berlin [#270385]",
    "content": "Sehr geehrter Herr Chevreux,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 27. Februar 2023, die ich für die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport wie folgt beantworte: \r\n\r\nIhre Anfrage vom 15.02.2023 wurde zunächst dahingehend ausgelegt, dass Sie lediglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt der Landesaufnahmeregelung für afghanische Schutzsuchende mit Verwandten in Berlin begehrt haben. Diesem Begehren wurde fristwahrend bereits mit Antwort der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport vom 27.02.2023 entsprochen. Nachdem Sie Ihr Anliegen mit E-Mail vom 27.02.2023 dahingehend konkretisiert hatten, dass Sie die Übermittlung der vollständigen Landesaufnahmeanordnung für afghanische Schutzsuchende mit Verwandten in Berlin begehren, möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass für die Übermittlung der Landesaufnahmeanordnung Gebühren in Höhe von 50 Euro gem. § 16 IFG Bln i.V.m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBtrG) sowie § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) und Absatz 1 der Anmerkung zur Tarifstelle 1004 b Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses zur VGebO erhoben werden.\r\n\r\nBitte teilen Sie mir mit, ob Sie weiterhin die Übermittlung der Landesaufnahmeanordnung begehren. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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