GET /api/v1/message/788541/?format=api
HTTP 200 OK
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Content-Type: application/json
Vary: Accept

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    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\n\r\nmit Ihrer E-Mail vom 29. März 2023 erinnern Sie daran, dass ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 24. Februar 2023 nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist bearbeitet wurde. Ferner bitten Sie um Mitteilung des Standes der Bearbeitung.\r\n\r\n\r\nIhren ursprünglichen IFG-Antrag haben Sie an den Landkreis Leer gerichtet. Da Ihr IFG-Antrag nicht im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingegangen ist, kann die Bearbeitungsfrist unsererseits auch nicht überschritten worden sein. Des Weiteren können von hier aus auch keine Angaben zum Stand der Bearbeitung Ihres IFG-Antrags durch den Landkreis Leer gemacht werden.\r\n\r\n\r\nFür das BMAS betrachte ich den Vorgang damit als erledigt.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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