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"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\ndie Regelung zur temporären Anleinpflicht für Hunde während der allgemeinen Brut- und Setzzeiten im Frühjahr, welche sich an hundehaltende Menschen richtet, besteht seit vielen Jahren und findet ihren Ursprung im Natur- und Artenschutz in der überwiegend anthropogen geprägten Landschaft in Niedersachsen. Während des zeitigen Frühjahrs wird die freie Landschaft zur Kinderstube. Einige wildlebende Tierarten haben bereits Nachwuchs, bei anderen Arten sind die weiblichen Tiere hochtragend. In diesem Zustand sind die Tiere wildbiologisch in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch die am Boden brütenden Vogelarten beginnen in dieser Zeit ihr Brutgeschäft in der freien Flur, an Feldrainen und Wegeböschungen. Wiederholte und vom Naturnutzer oft kaum wahrnehmbare Störungen führen in Abhängigkeit von Art und Situation zu Problemen. Je nach Störung reicht eine einmalige Beunruhigung zur Aufgabe des Nestes. Elterntiere lassen vielfach ihre Jungtiere zurück, die dann durch Unterkühlen und Verhungern umkommen. Mögliche Nachgelege haben eine geringere Eianzahl und der spätere Schlüpftermin ist der ungünstigere, da er später in den Jahresverlauf fällt.\r\nDer Verlust bzw. die Tötung von wild lebenden Tieren durch Hunde infolge eines unmittelbaren Angriff ist in der Praxis sicherlich deutlich geringer als durch nachhaltiges Aufschrecken. Das es über diese Formen der Beeinträchtigung jedoch keine abschließenden statistischen Erhebungen geben kann liegt in der Natur der Sache und ist auch nicht zwingend erforderlich. \r\nTatsache ist: Mit der auf Rücksichtnahe und Vorsorge basierenden Regelung, der auf wenige Wochen im Frühjahr beschränkten Leinenpflicht, werden vermeidbare Störungen minimiert. Erwähnt sei in diesem Zusammenhang, dass es für alle Naturbesucher, wie auch die Land- und Forstwirtschaft eine Selbstverständlichkeit sein sollte, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten, auf die Umwelt und den Schutz wild lebender Tiere , insbesondere in sensiblen Zeiten, zu achten. \r\nAbschließend möchte ich Ihnen mitteilen , dass gesetzliche Vorgaben – wie die zum Verhalten in der Freien Landschaft, zu denen auch die Regelung zum befristeten Leinenzwang gehört – einer ständigen Überprüfung unterliegen. Dabei spielen sowohl die Aspekte einer tiergerechten Hundehaltung als auch die des Natur- und Artenschutzes eine wichtige Rolle. Neben der Betrachtung weitergehender Regelungen und der Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse werden dabei auch themenbezogen Fachgespräche mit Interessenvertretungen geführt. Im Zuge der Überprüfung und Anpassung der derzeitigen Regelung wird man somit bei zukünftigen Gesetzgebungsverfahren sicherlich verschiedene Lösungsansätze diskutieren.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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