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"subject": "AW: Mobilstationen in NRW [#274594]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nich habe Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW zur Beantwortung\r\nerhalten und wollte Ihnen einen kurzen Zwischenstand dazu geben:\r\n\r\nDie von Ihnen beantragten Informationen liegen hier nicht vollumfänglich vor. \r\nZunächst gibt es in Nordrhein-Westfalen und auch bundesweit eine Vielzahl von Definitionen \r\nvon Mobilstationen mit verschiedenen Anforderungen an eine Mindestausstattung und mit \r\nverschiedenen Bezeichnungen (Mobilitätshubs, Mobiltätsstationen, etc.). \r\nIm Kontext des Handbuches Mobilstationen des Zukunftsnetzes Mobilität NRW werden \r\nMobilstationen als multimodale Umsteigeorte verstanden, also Orte, an denen man zwischen \r\nmindestens zwei Verkehrsmitteln wechseln kann. Einfach ausgedrückt, kann es sich dabei um \r\neine Bushaltestelle handeln, neben der sich eine Leihstation für Elektro-Tretroller befindet. \r\n\r\nWeiterhin gibt es verschiedene Stellen, die als Erbauer von Mobilstationen in Betracht kommen, \r\nso können dies Verkehrsunternehmen, Gemeinden, Kreise aber auch Wohnungsbauunternehmen \r\nsein, die auf eine Vielzahl von Förderungen auf europäischer, Bundes- und Landesebene oder auf \r\neigene Finanzierungsinstrumente zurückgreifen. Eine Berichtspflicht für die Errichtung von \r\nMobilstationen existiert nicht. Um die von Ihnen erfragten Informationen zu erhalten, müssten alle \r\nHaltepunkte mit mehr als einem Verkehrsmittel in Nordrhein-Westfalen daraufhin untersucht werden, \r\nob diese im Design, das der Gestaltungsleitfaden vorgibt, errichtet wurden. Weiterhin müssten alle \r\nQuartiersmobilstationen, also Mobilstationen ohne Anbindung an den ÖPNV, erfasst werden. Hierfür \r\ngibt es keine zentrale Stelle, die Auskunft geben könnte, sodass eine Zahl dazu nicht gesichert geliefert \r\nwerden kann.\r\n\r\nIm Zukunftsvertrag der Regierungsparteien wird das Ziel ausgelobt, weitere Mobilstationen im \r\nVerlauf der Legislaturperiode zu errichten. Diese Zielerreichung wird derzeit erstmalig im Rahmen \r\ndes Monitorings der Regierungsindikatoren erhoben. Hierbei handelt es sich aber ausschließlich \r\num die Mobilstationen, die im Rahmen der Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement des Ministeriums\r\noder im Rahmen von Weiterleitungsrichtlinien der Zweckverbände für den Schienenpersonennahverkehr\r\nerrichtet werden. Dies ist also nur ein (kleiner) Ausschnitt der erfragten Information, da zumindest bisher \r\ndie meisten Mobilstationen ohne spezielle Förderung errichtet wurden.\r\n\r\nIch kann Ihnen daher anbieten, die Zahl der hier erfassten Mobilstationen zu übermitteln, sobald\r\nmir die Zahlen für das Monitoring vorliegen - dies wird vermutlich in der zweiten Aprilhälfte der Fall sein.\r\nWenn Ihnen dies ausreicht, würde ich mich über eine kurze Rückmeldung freuen, ansonsten wäre ich gehalten\r\nIhre unten stehende Informationsanfrage abzulehnen, da die dort begehrten Informationen in der erfragten \r\nForm hier nicht vorliegen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen",
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