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    "content": "Sehr geeherte Frau Kasper,\r\n\r\nzunächst Danke ich Ihnen für die ausführliche Antwort, die aber am Kern meiner Frage vorbei ging. Mir liegt eine \"Orientierungshilfe zum Anteil des Regelsatzes nach § 27a Abs. 3 SGB XII, der Leistungsberechtigten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII und Leistungsberechtigten der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII in besonderen Wohnformen zur Selbstversorgung für die durch den Regelsatz abgedeckten Bedarfe zur Verfügung steht (Barmittelanteil) \" vor. Diese stammt aus Ihrem Haus und wurde am 10.02.2020 veröffentlich. Nach meiner Einschätzung bezieht das Ministerium sich bei seiner Berechnung auf die Empfehlung der Bagüs, wobei einmal 27% der Regelbedarfsstufe 1 für die Deckung persönlicher Bedarfe und 8% für Kleidung und Schuhe als Barmittel verbleiben.\r\nFragen:\r\n- erkennt Ihr Ministerium die Empfehlung der Bagüs an?\r\n- Falls nicht, welchen Barmittelanteil halten Sie für die Jahre 2021, 2022 und 2023 für angemessen und auf welche Grundlage beziehen Sie sich?\r\n- wird eine Umsetzung bzw. Anerkennung in allen Einrichtungen mit besonderer Wohnform erwartet?\r\n- kann das Landesamt für Soziales seine Bescheide dahin gehend ändern, dass die derzeit (fiktive) Zahle 135,54 € durch eine aktuelle Empfehlung bzw. eine nachvollziehbare Rechengröße ersetzt wird?\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nKatharina Maier\n\nAnhänge:\n - 2020-02-10-ministerium-sl-orientierungshilfe-zur-ho-he-barmittelanteil-in-besonderen-wohnformen.pdf\n\n\nAnfragenr: 272963\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/272963/\n\nPostanschrift\nKatharina Maier\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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