HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/790447/",
"id": 790447,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/behindertenstrukturstatistik-fuer-chemnitz/#nachricht-790447",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/271776/",
"sent": true,
"is_response": true,
"is_postal": false,
"is_draft": false,
"kind": "email",
"is_escalation": false,
"content_hidden": false,
"sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/50311/",
"recipient_public_body": null,
"status": "awaiting_response",
"timestamp": "2023-04-11T18:15:58+02:00",
"registered_mail_date": null,
"redacted": false,
"not_publishable": false,
"attachments": [],
"subject": "AW: Behindertenstrukturstatistik für Chemnitz [#271776]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nwir haben Ihre Hinweise aufgegriffen und nochmals - unter Einbeziehung unseres Justiziariats - geprüft. Im Ergebnis dessen ist festzustellen, dass Sie zwar dahingehend Recht haben, dass der KSV Sachsen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts/juristische Person ist, die unter staatlicher (Rechts-)Aufsicht steht. \r\n\r\nAllerdings stellt § 4 Abs.2 SächsTranspG eine speziellere, vorrangige Regelung (\"lex specialis\") gegenüber Absatz 1 dar, so dass auf Gemeindeverbände das SächsTranspG nur anwendbar ist, wenn sich die Gemeindeverbände per Satzung zur Transparenz verpflichtet haben. \r\n\r\nDer KSV Sachsen ist ein Höherer Kommunalverband, mithin ein Gemeindeverband (§ 1 SächsKomSozVG), der sich nicht über eine Satzung i. S. d. SächsTranspG verpflichtet hat.\r\n\r\nDaher gehen wir, auch im weiteren Regelungskontext mit den Ihnen bereits benannten Vorschriften (§ 3 Abs. 2 SächsUIG, § 2 Abs. 3 UIG, § 2 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1, S. 2 VIG) weiterhin - und nunmehr auch abschließend - davon aus, dass der begehrte Anspruch gegenüber dem KSV Sachsen nicht besteht. \r\n\r\nDarüber hinaus verweisen wir Sie auf die oben in der Anlage beigefügten mail vom 03.03.2023.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"redacted_subject": [
[
false,
"AW: Behindertenstrukturstatistik für Chemnitz [#271776]"
]
],
"redacted_content": [
[
false,
"Sehr "
],
[
true,
"<< Antragsteller:in >>"
],
[
false,
"\n\r\nwir haben Ihre Hinweise aufgegriffen und nochmals - unter Einbeziehung unseres Justiziariats - geprüft. Im Ergebnis dessen ist festzustellen, dass Sie zwar dahingehend Recht haben, dass der KSV Sachsen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts/juristische Person ist, die unter staatlicher (Rechts-)Aufsicht steht. \r\n\r\nAllerdings stellt § 4 Abs.2 SächsTranspG eine speziellere, vorrangige Regelung (\"lex specialis\") gegenüber Absatz 1 dar, so dass auf Gemeindeverbände das SächsTranspG nur anwendbar ist, wenn sich die Gemeindeverbände per Satzung zur Transparenz verpflichtet haben. \r\n\r\nDer KSV Sachsen ist ein Höherer Kommunalverband, mithin ein Gemeindeverband (§ 1 SächsKomSozVG), der sich nicht über eine Satzung i. S. d. SächsTranspG verpflichtet hat.\r\n\r\nDaher gehen wir, auch im weiteren Regelungskontext mit den Ihnen bereits benannten Vorschriften (§ 3 Abs. 2 SächsUIG, § 2 Abs. 3 UIG, § 2 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1, S. 2 VIG) weiterhin - und nunmehr auch abschließend - davon aus, dass der begehrte Anspruch gegenüber dem KSV Sachsen nicht besteht. \r\n\r\nDarüber hinaus verweisen wir Sie auf die oben in der Anlage beigefügten mail vom 03.03.2023.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
]
],
"sender": "Kommunaler Sozialverband Sachsen",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}