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"subject": "AW: Förderungspraxis des Deutschen Literaturfonds e.V. [#275160]",
"content": "K11-13002/00044#0012\r\n\r\nSehr geehrter Herr Durst, \r\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. April 2023, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Zusendung verschiedener Informationen zur Förderpraxis des Deutschen Literaturfonds e.V. bitten.\r\n\r\nIhr Antrag wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K11-13002/00044#0012 bearbeitet.\r\n\r\nDie Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. \r\n\r\nZu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können.\r\n\r\nSollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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