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    "content": "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nWerte Damen und Herren des Berliner Senats, \r\n\r\nvielen Dank für Ihr Schreiben vom 3. April 2023. \r\n\r\nIn jenem Schreiben der Finanzämter, zur Feststellung des Grundsteuerwerts, steht geschrieben „Sofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, reichen Sie bitte die Steuererklärung(en) ... ein.“ \r\nWarum wird die dazugehörige rechtliche Grundlage im Schreiben nicht genannt?\r\n\r\nWeder das Finanzamt, noch der zugehörige Steuerbotchat, noch die telefonische Hotline der Finanzämter konnten diese rechtliche Grundlage nennen.\r\n\r\nDie Antwort zweier Finanzamtmitarbeiterinnen war: \"Damit hätte das Finanzamt nichts zu tun, man solle sich an die Senatsverwaltung für Finanzen wenden.\" \r\n\r\nDer Empfehlung folgend entsprechend die Frage an Sie: \r\n\r\nKönnen Sie bitte einen Verweis bzw. Auszug vorlegen, zum Gesetzbuch mit Paragraph bzw. Bundesgesetzblatt, in dem man nachvollziehen kann, ob  und wer gesetzlich verpflichtet ist eine Abgabe zur Steuererklärung(Feststellung des Grundsteuerwerts von Eigentum) einzureichen hat?\r\n Wenn nicht, warum nicht? \r\n\r\nBitte um eine Rückmeldung innerhalb von 14 Tagen ab erhalt.\n\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nIch widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\nAnfragenr: 276840\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/276840/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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