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"subject": "Ihre E-Mail vom 11. April 2023",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. April 2023, die an das Bundesministerium für Gesundheit weitergeleitet wurde. Ihre Frage bezieht sich auf ausschließlich auf Abtreibungen spezialisierte Gynäkologen und auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in entsprechende Statistiken. \n\nUm dem Informationsbedürfnis betroffener Frauen Rechnung zu tragen, wurde 2019 das Schwangerschaftskonfliktgesetz um einen § 13 Absatz 3 ergänzt und in dem geregelt ist, dass die Bundesärztekammer (BÄK) eine Liste der Ärztinnen und Ärzte sowie der Krankenhäuser und Einrichtungen führt, die Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 Strafgesetzbuch (StGB) durchführen. Diese Liste gibt auch Auskunft über die jeweils angewandte Methode (medikamentös/operativ) zur Durchführung des Schwangerschaftsabbruchs. Sie wird eigenverantwortlich von der BÄK monatlich aktualisiert. Die Registrierung zur Aufnahme in die Liste ist freiwillig. Sie kann auf der Webseite der Bundesärztekammer - auch mithilfe einer Suchfunktion nach Postleitzahlen - abgerufen werden. \n\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Bundesministerium für Gesundheit",
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