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"subject": "AW: Ihre Anfragen [#270164] Standorte mobile Blitzer in Uslar sowie [#270165] Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten in Natur- und Landschaftsschutzgebieten [#270164]",
"content": "Sehr << Anrede >>\n\r\nvielen Dank für Ihre bisherige Unterstützung bei meiner Anfrage. Ich verstehe, dass die Informationen, die ich angefragt habe, nicht unter dem Umweltinformationsgesetz (UIG) oder dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) fallen.\r\n\r\nDennoch möchte ich als Bürger gerne die entsprechenden Informationen erhalten und meine Anfrage daher als Bürgeranfrage im Rahmen des Niedersächsischen Informationsfreiheitsgesetzes (Nds. IFG) stellen, welches gemäß § 1 Nds. IFG den freien Zugang zu den bei der öffentlichen Verwaltung vorhandenen Informationen ermöglicht, sofern keine gesetzlichen Ausnahmen vorliegen. Hiermit bitte ich um Informationen zu folgenden Punkten:\r\n\r\nDie Standorte der mobilen Blitzer in der Stadt Uslar mit zugehöriger Klassifizierung (innerorts/außerorts, zulässige Geschwindigkeit, etc.).\r\nDie Anzahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen, die von den jeweiligen mobilen Blitzern erfasst worden sind.\r\nDie Bußgeld-Einnahmen der jeweiligen Standorte.\r\nLaut § 1 Abs. 1 Nds. IFG haben Bürgerinnen und Bürger das Recht, nach Maßgabe dieses Gesetzes von der öffentlichen Verwaltung Auskunft über die vorhandenen Informationen zu erhalten. Es ist dabei grundsätzlich irrelevant, ob die Informationen schriftlich, elektronisch oder in sonstiger Form vorliegen. Gemäß § 1 Abs. 2 Nds. IFG erstreckt sich der Auskunftsanspruch auch auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG, es sei denn, die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 UIG liegen vor.\r\n\r\nSollten für die Bearbeitung meiner Bürgeranfrage gemäß § 2 Abs. 2 Nds. IFG Gebühren anfallen, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie ebenfalls, gemäß § 3 Abs. 1 Nds. IFG die Informationen in elektronischer Form per E-Mail zukommen zu lassen.\r\n\r\nIm Falle, dass Sie meinen Informationsanspruch ablehnen, bitte ich gemäß § 5 Abs. 2 Nds. IFG um eine ausführliche Begründung, welche gesetzlichen Ausnahmen oder sonstigen Gründe einer Offenlegung der gewünschten Informationen entgegenstehen.\r\n\r\nIch vertraue darauf, dass Sie meine Anfrage nach den Vorschriften des Nds. IFG gewissenhaft prüfen und die gewünschten Informationen bereitstellen, es sei denn, Sie können nachvollziehbare Gründe für eine Verweigerung aufzeigen. Laut § 7 Nds. IFG ist die Antwortfrist für meine Anfrage grundsätzlich einen Monat ab Eingang der Anfrage.\r\n\r\nIch bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf Ihre Rückmeldung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\nChristopher Sakel\n\n\n\nAnfragenr: 270164\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/270164/\n\nPostanschrift\nChristopher Sakel\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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