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"subject": "Die Rolle der Bundesrepublik Deutschland an der Nichtzahlung der UdSSR-Renten [#277195]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDie Bundesrepublik Deutschland hat Ende 1991 die UdSSR-Republiken anerkannt. \r\n\r\nDabei wurden folgende Punkte missachtet:\r\n\r\n1. UdSSR hat Pflichten gegenüber den UdSSR-Bürgern. Dazu gehört die Pflicht zur verfassungsrechtlichen garantierten Zahlung der UdSSR-Renten.\r\n\r\n2. Was mit der garantierten UdSSR-Pflicht zur Zahlung der UdSSR-Renten nach der Anerkennung passiert, wurde nicht geregelt. \r\n\r\nDie UdSSR-Renten werden seit 1992 nicht bezahlt. Die Bundesrepublik Deutschland schaut zu und folglich stimmt der Nichtzahlung der UdSSR-Renten zu. \r\n\r\nDie Bundesrepublik Deutschland hat stattdessen zusammen mit UdSSR-Republiken die Zahlung der UdSSR-Schulden geregelt. Alle Schulden wurden an Bundesrepublik ausgezahlt.\r\n\r\nDie Anfragen an Bundesstellen und an Bundesministerien bezüglich der UdSSR-Renten werden ignoriert. \r\n\r\nSomit stelle ich fest, dass die Anerkennung der UdSSR-Republiken Ende 1991 die Rechte der Menschen im Bereich der Altersversorgung massiv verletzt hat.\r\n\r\nIch brauche Information:\r\n\r\n1. Aus welchem Grund ignoriert die Bundesrepublik Deutschland die Anfragen bezüglich der Nichtzahlung der UdSSR-Renten? \r\n\r\n2. Aus welchem Grund weigern die Bundesstellen, die Information über die Nichtzahlung der UdSSR-Renten zu registrieren?\r\n\r\n3. Welche internationale Organisation ist zuständig?\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\nAnfragenr: 277195\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/277195/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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