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    "subject": "Ihre Mail vom 17. April 2023",
    "content": "Sehr geehrte Frau Eichhorn,\r\n\r\nvielen Dank für Ihr Schreiben an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vom 17. April 2023, in dem Sie uns über den Unterrichtsausfall an der Schule Ihres Sohnes informieren.\r\nNach inhaltlicher Prüfung Ihres Schreibens möchten wir Ihnen vorab mitteilen, dass es sich bei Ihrer Anfrage nicht um eine Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz (IFG) handelt, sondern um eine Anfrage im Rahmen des Bürgerservice. Deshalb erhalten Sie nachfolgende Antwort aus dem Referat \"Öffentlichkeitsarbeit; Bürgerdialog\".\r\n\r\nDie Thematik Lehrerpersonalien und Personalausstattung an Schulen fällt als Teilbereich der allgemeinen schulischen Bildung unter die Kulturhoheit der Länder und ist somit gemäß Grundgesetz ausschließlich den Ländern zur Ausgestaltung vorbehalten. Der Bund und somit auch das BMBF dürfen auf diesem Gebiet weder rechtsetzend noch verwaltend tätig werden. Wir empfehlen Ihnen daher den Kontakt zur Behörde für Schule und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg unter\r\n \r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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