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"subject": "AW: EXTERN: Datenschutzrechtliche Bewertung von Clouddiensten [#273762]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nIhren Antrag # 273762 auf Aktenauskunft vom 22. März 2023 nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) zum Thema \"Datenschutzrechtliche Bewertung von Clouddiensten\" haben wir erhalten und beantworten diesen auf Basis des LIFG kostenfrei. Ihr Antrag wird bei uns unter dem Aktenzeichen 0221.4-16 /155 geführt, bitte geben Sie dieses bei Rückfragen an.\r\n\r\nDas LIFG gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG). Der Informationszugangsanspruch muss sich dabei auf eine vorhandene amtliche Information beziehen und die amtliche Stelle rechtlich über die Information verfügen (§ 1 Abs. 2 i. V. m. § 3 Nr. 3 LIFG)\r\n\r\nIhre Fragen 1 bis 3 beantworten wir gemeinsam wie folgt:\r\nZu den von Ihnen genannten Cloud-Diensten liegen uns keine amtlichen Informationen zur allgemeinen datenschutzrechtlichen Bewertung vor. \r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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