HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/796266/?format=api",
"id": 796266,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/statistische-auswertungen-zu-masernausbruechen-an-schulen-und-kitas/#nachricht-796266",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/274381/?format=api",
"sent": true,
"is_response": true,
"is_postal": false,
"is_draft": false,
"kind": "email",
"is_escalation": false,
"content_hidden": false,
"sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/16475/?format=api",
"recipient_public_body": null,
"status": "resolved",
"timestamp": "2023-04-26T17:04:05+02:00",
"registered_mail_date": null,
"redacted": false,
"not_publishable": false,
"attachments": [],
"subject": "AW: Statistische Auswertungen zu Masernausbrüchen an Schulen und Kitas [#274381]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nmit Eingabe vom 30.03.2023 bitten Sie um statistische Auswertungen zu Masern-Ausbrüchen an Schulen und Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen.\r\n\r\nNach § 5 Abs. 1 << Antragsteller:in >> 3 IFG NRW muss ein Antrag auf Informationszugang bei einer Behörde hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist.\r\nDies ist bei Ihrem Antrag nicht der Fall. Der allgemeine Begriff der statistischen Auswertung besagt nur, dass Daten analysiert wurden, aber nicht, nach welchem Verfahren und welchen Kriterien dies im Einzelfall erfolgt ist. Ihr Antrag wäre daher durch Sie zu konkretisieren.\r\n\r\nDies vorweggenommen können wir Ihnen nach Prüfung der uns vorliegenden Daten mitteilen, dass auch ein hinreichend bestimmter Antrag zu statistischen Auswertungen abgelehnt werden müsste, da dem Landeszentrum Gesundheit NRW keine statistischen Auswertungen vorliegen, die sich auf Masernausbrüche in Schulen und Kindertageseinrichtungen beziehen. Nach § 5 Abs. 1 << Antragsteller:in >> 1 IFG NRW bezieht sich der Anspruch auf Informationszugang auf vorhandene Informationen. Das IFG NRW begründet keine Pflicht zur Erstellung von Informationen - näher zu bestimmende statistische Auswertungen- , die der öffentlichen Stelle bisher nicht vorliegen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"redacted_subject": [
[
false,
"AW: Statistische Auswertungen zu Masernausbrüchen an Schulen und Kitas [#274381]"
]
],
"redacted_content": [
[
false,
"Sehr "
],
[
true,
"<< Antragsteller:in >>"
],
[
false,
"\n\r\nmit Eingabe vom 30.03.2023 bitten Sie um statistische Auswertungen zu Masern-Ausbrüchen an Schulen und Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen.\r\n\r\nNach § 5 Abs. 1 "
],
[
true,
"<< Antragsteller:in >>"
],
[
false,
" 3 IFG NRW muss ein Antrag auf Informationszugang bei einer Behörde hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist.\r\nDies ist bei Ihrem Antrag nicht der Fall. Der allgemeine Begriff der statistischen Auswertung besagt nur, dass Daten analysiert wurden, aber nicht, nach welchem Verfahren und welchen Kriterien dies im Einzelfall erfolgt ist. Ihr Antrag wäre daher durch Sie zu konkretisieren.\r\n\r\nDies vorweggenommen können wir Ihnen nach Prüfung der uns vorliegenden Daten mitteilen, dass auch ein hinreichend bestimmter Antrag zu statistischen Auswertungen abgelehnt werden müsste, da dem Landeszentrum Gesundheit NRW keine statistischen Auswertungen vorliegen, die sich auf Masernausbrüche in Schulen und Kindertageseinrichtungen beziehen. Nach § 5 Abs. 1 "
],
[
true,
"<< Antragsteller:in >>"
],
[
false,
" 1 IFG NRW bezieht sich der Anspruch auf Informationszugang auf vorhandene Informationen. Das IFG NRW begründet keine Pflicht zur Erstellung von Informationen - näher zu bestimmende statistische Auswertungen- , die der öffentlichen Stelle bisher nicht vorliegen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
]
],
"sender": "Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW)",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}