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"subject": "AW: [EXTERN] Dienstwagen des Landtages im Jahr 2022 [#276730]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\n\r\nich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach § 4 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 19. April d. J. zu den Dienstwagen des Landtages im Jahr 2022 (#276730).\r\n\r\n\r\nI. Entscheidung\r\n\r\n\r\nAuf Ihren Antrag ergeht auf der Grundlage des IZG-SH die nachfolgende Entscheidung:\r\n\r\n\r\n1. Ich gewähre Ihnen Zugang zu den in der Landtagsverwaltung Schleswig-Holstein vorhandenen Informationen.\r\n\r\n2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Für die Bearbeitung der erbetenen Informationen werden keine Auslagen erhoben.\r\n\r\n\r\nII. Begründung\r\n\r\n\r\n1. Mit E-Mail vom 19. April 2023 fragten Sie nach den im Jahr 2022 entstandenen Gesamtkosten für Dienstwagen des Schleswig-Holsteinischen Landtages.\r\n\r\n2. Im Umfang der nachfolgenden Darstellung haben Sie einen Anspruch auf Zugang zu den begehrten Informationen nach § 3 S. 1 des IZG-SH vom 19.01.2012 (GVOBl. 2012, S. 89). Danach hat jede natürliche oder juristische Person ein Recht auf freien Zugang zu den Informationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt.\r\n\r\n\r\nGesamtkosten pro Monat\r\n\r\n13.323,55 €\r\n\r\nGesamtkosten pro Jahr\r\n\r\n159.882,60 €\r\n\r\nMarke und Modell der jeweiligen Dienstwagen\r\n\r\n3 x BMW 7 er\r\n\r\n3x Audi A 8\r\n\r\n6 x Audi A 6\r\n\r\n1 x MB E-Klasse\r\n\r\n1x MB S-Klasse\r\n\r\n1x BMW 330 e\r\n\r\n2 x Audi A 3\r\n\r\n3. § 13 IZG-SH sieht vor, dass die informationspflichtige Stelle Kosten (Auslagen und Gebühren) für die Bereitstellung von Informationen nach dem IZG-SH erheben kann. Die Bemessung der zu erhebenden Gebühren richtet sich nach dem zugrundeliegenden Verwaltungsaufwand (Bearbeitungszeit). Von der Erhebung von Kosten kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn dies im Einzelfall aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses geboten ist. Von der Erhebung der Kosten wird aufgrund des geringen Aufwandes abgesehen.\r\n\r\n\r\nRechtsmittelbelehrung:\r\n\r\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Landtagsverwaltung Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70 in 24105 Kiel Widerspruch erhoben werden.\r\n\r\n\r\nIch hoffe sehr, Ihnen mit dieser Rückmeldung auf Ihre Anfrage behilflich gewesen zu sein.\r\n\r\n\r\nSollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehe ich hierfür gerne zur Verfügung.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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