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    "content": "Sehr geehrter Herr Schuler, \r\n       \r\nfür Ihre Nachricht vom 23. März 2023 an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) danken wir Ihnen und bitten die späte Beantwortung zu entschuldigen. Derzeit erreichen uns sehr viele Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern zu den unterschiedlichsten Themen aus den Bereichen Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Wir arbeiten intensiv daran, all diese so schnell und so präzise wie möglich zu bearbeiten. Da es sich bei Ihrer Anfrage um keinen klassischen Antrag nach IFG handelt, ist das Team von der Bürgerkommunikation gebeten worden, Ihnen zu antworten. Zu den Mietenstufen im Wohngeld möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen:\r\n\r\nDie Stadt Waldkirch war durch einen Übertragungsfehler im Statistischen Bundesamt irrtümlich einer falschen Mietenstufe zugeordnet worden. Diese falsche Einordnung in der Anlage der Wohngeldverordnung zu Mietenstufen ist bereits korrigiert worden und die Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld sollten, von Amts wegen, einen neuen Bescheid erhalten. Zu welchem Zeitpunkt dies erfolgt, müssten Sie ggf. bei der zuständigen Wohngeldbehörde erfragen. Die Einordnung in die richtige Mietenstufe erfolgt jedoch rückwirkend zum 1. Januar 2023. Das bedeutet, dass das Wohngeld in Waldkirch rückwirkend neu berechnet und ausgezahlt wird. Wohngeldanträge, die aufgrund der fälschlichen Einordnung in die niedrigere Mietenstufe abgelehnt wurden, werden unter Berücksichtigung der höheren Mietenstufe ebenfalls neu berechnet. Ob dadurch Kosten entstanden sind, kann von hier aus nicht beantwortet werden. Auch diesbezüglich müssten Sie sich ggf. an die zuständige Behörde wenden. \r\n \r\nIm Anhang finden Sie die Gemeinden aufgelistet, die ebenfalls eine höhere Mietenstufe erhalten.\r\n\r\nSehr geehrter Herr Schuler, wir hoffen, dass wir Ihnen hiermit behilflich sein konnten und wünschen Ihnen alles Gute für die Zukunft. \r\n \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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