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    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nnach Rücksprache mit dem Stadtbauamt kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:\r\n\r\nIm Bereich der Stadt Zweibrücken gibt es 160 Bushaltestellen mit 250 Bussteigen sowie 2 Bahnhöfe/-haltepunkte.\r\nDavon sind ca. 10% mit Bordsteinerhöhung (Buskap) und taktilem Leitsystem ausgestattet sowie weitere 12% mit Bordsteinerhöhung.\r\nBei allen Neu-/Umbaumaßnahmen von Straßen werden die dortigen Haltestellen gemäß dem Leitfaden Barrierefreie Bushaltestellen (VRN 2016) barrierefrei ausgebaut. Die Maßnahmen werden dabei in Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten umgesetzt. In den nächsten 3-5 Jahren ist so der barrierefreie Ausbau von weiteren 10% der Haltestellen vorgesehen.\r\nIm Bereich des SPNV ist der Bahnhof Zweibrücken seit 2006 barrierefrei zugänglich. Auch der Ende 2021 in Betrieb genommene Haltepunkt Rosengarten entspricht den Anforderungen an die Barrierefreiheit.\r\nFür den Umbau der Haltestellen werden Fördermittel nach LVFGKomm/LFAG ÖPNV eingesetzt.\r\n\r\nDer Nahverkehrsplan der Stadt Zweibrücken wurde 2008 beschlossen und enthält noch keine Aussagen zu den Vorgaben des § 8 Absatz 3 PBefG.\r\nDie Stadt Zweibrücken erstellt derzeit ein Mobilitätskonzept, dessen Ergebnisse zusammen mit den Vorgaben aus dem künftigen Landesnahverkehrsplan Rheinland-Pfalz in eine Fortschreibung des Nahverkehrsplan einfließen sollen. Im Übrigen gilt der Gemeinsame Nahverkehrsplan Rhein-Neckar des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar mit Ergänzungsbänden. Im Zuge der Vergabe der Linienbündel Zweibrücken (2020) und Zweibrücken-Umland (2022) wurden/werden die aktuell im Verkehrsverbund Rhein-Neckar gültigen Anforderungen an eine barrierefreie Ausstattung der Fahrzeuge berücksichtigt.\r\n\r\nBei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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