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    "subject": "Stand der E-Akte und E-Personalakte [#278085]",
    "content": "Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDas Onlinezugangsgesetz (OZG) hält Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen zunehmend auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Darunter fällt auch die sogenannte E-Akte. \r\nGerne würde ich daher Auskunft darüber erlangen:\r\n1.\tMit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Akte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde?\r\n2.\tWie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist?\r\n3.\tWie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend)\r\n4.\tWurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Akte angebunden? Wenn ja, welche?\r\n5.\tMit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Personalakte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde?\r\n6.\tWie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist?\r\n7.\tWie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend)\r\n8.\tWurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Personalakte angebunden? Wenn ja, welche?\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nClaus Rember\n\n\n\nAnfragenr: 278085\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/278085/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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