HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/799384/",
"id": 799384,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-der-pruefungsaufgaben-aus-2022-und-2021/#nachricht-799384",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/277971/",
"sent": true,
"is_response": true,
"is_postal": false,
"is_draft": false,
"kind": "email",
"is_escalation": false,
"content_hidden": false,
"sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7007/",
"recipient_public_body": null,
"status": "resolved",
"timestamp": "2023-05-08T10:42:09+02:00",
"registered_mail_date": null,
"redacted": false,
"not_publishable": false,
"attachments": [],
"subject": "Ihre Anfrage #277971",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\neine öffentliche Zugänglichmachung der Abitur- und BLF-Aufgabenstellungen außerhalb des schulischen Unterrichts unterliegt den Bestimmungen zum Schutz des Urheberrechts, da in die Rechte derer eingegriffen würde, deren urheberrechtlich geschützte Texte/Werke Teile der Abitur- bzw. BLF-Aufgabe sind.\n\nGem. § 2 Abs. 5 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) gilt dieses Gesetz \"für Universitätskliniken, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Schulen sowie für Bildungs- und Prüfungseinrichtungen nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung und Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden.\" Da Ihre Anfrage den Prüfungsbereich, konkret die Herausgabe von Prüfungsmaterialien, betrifft, findet das ThürIFG keine Anwendung. Ein Herausgabeanspruch nach § 4 Abs. 1 ThürIFG gegen das TMBJS besteht folglich nicht. Andere Rechtsgrundlagen kommen ebenfalls nicht in Betracht.\n\nDas Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport stellt jährlich allen Schulen, an denen die BLF und/oder das Abitur geschrieben wird, alle Aufgaben des Abiturs und der BLF mit den jeweiligen Lösungs- und Bewertungshinweisen zur unterrichtlichen Verwendung zur Verfügung. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Prüfungsaufgaben zur gezielten Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden können.\n\nMit freundlichen Grüßen",
"redacted_subject": [
[
false,
"Ihre Anfrage #277971"
]
],
"redacted_content": [
[
false,
"Sehr "
],
[
true,
"<< Antragsteller:in >>"
],
[
false,
"\n\neine öffentliche Zugänglichmachung der Abitur- und BLF-Aufgabenstellungen außerhalb des schulischen Unterrichts unterliegt den Bestimmungen zum Schutz des Urheberrechts, da in die Rechte derer eingegriffen würde, deren urheberrechtlich geschützte Texte/Werke Teile der Abitur- bzw. BLF-Aufgabe sind.\n\nGem. § 2 Abs. 5 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) gilt dieses Gesetz \"für Universitätskliniken, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Schulen sowie für Bildungs- und Prüfungseinrichtungen nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung und Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden.\" Da Ihre Anfrage den Prüfungsbereich, konkret die Herausgabe von Prüfungsmaterialien, betrifft, findet das ThürIFG keine Anwendung. Ein Herausgabeanspruch nach § 4 Abs. 1 ThürIFG gegen das TMBJS besteht folglich nicht. Andere Rechtsgrundlagen kommen ebenfalls nicht in Betracht.\n\nDas Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport stellt jährlich allen Schulen, an denen die BLF und/oder das Abitur geschrieben wird, alle Aufgaben des Abiturs und der BLF mit den jeweiligen Lösungs- und Bewertungshinweisen zur unterrichtlichen Verwendung zur Verfügung. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Prüfungsaufgaben zur gezielten Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden können.\n\nMit freundlichen Grüßen"
]
],
"sender": "Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}