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"subject": "Ihr Auskunftsersuchen nach dem IFG Berlin vom 03. Januar 2023",
"content": "Der Leitende Oberstaatsanwalt in Berlin\nStA 1451/2 E-3752-1\n\n\nIhr Auskunftsersuchen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)\nAnzahl der Strafanzeigen / Ermittlungsverfahren wegen der Ausschreitungen zum letzten Jahreswechsel\n\n\nSehr geehrter Herr Magnet,\n\nIhr Antrag vom 3. Januar 2023 sowie Ihre Erinnerungen vom 9. und 21. Februar 2023 sind der hiesigen Verwaltungsabteilung zugeleitet und unter dem obigen Geschäftszeichen registriert worden.\n\nEin Anspruch auf Erteilung der erbetenen Auskunft besteht nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG) jedoch nicht.\n\nDieses Gesetz gilt für die Gerichte und die Behörden der Staatsanwaltschaft nur, soweit sie Verwaltungsaufgaben erledigen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 IFG Berlin).\nDie erbetene Auskunft nach der Anzahl von Strafanzeigen/ Ermittlungsverfahren zum Jahreswechsel 2022 / 2023 im Zusammenhang mit den schweren Ausschreitungen, Sachbeschädigung und Angriffen auf Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei betrifft jedoch keine öffentliche Verwaltungsaufgabe, sondern Vorgänge im Rahmen der Strafverfolgung.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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