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    "content": "Ausschließlich per Email an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\nSehr geehrter Herr Wolfgang Quadflieg,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 27.04.2023 in der Sie um Auskunft über Fragen zu Bioenergie nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte.\r\n\r\nDer Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt.\r\n\r\nAuf Ihren Antrag vom 27.04.2023 mache ich Ihnen hiermit die gewünschte Information zur Frage  „Wieviel Prozent des anfallenden Biomülls aus Haushalten werden für die Herstellung von Methan verwendet?“ nach § 4 UIG durch folgende schriftliche Auskunft zugänglich:\r\n\r\nIm Jahr 2019 wurden 10,2 Millionen Tonnen Bioabfälle aus Haushalten getrennt erfasst. Zusätzlich wurden rd. 3,4 Millionen Tonnen gewerbliche und industrielle Bioabfälle getrennt gesammelt. In 2019 wurden in 291 Vergärungsanlagen rund 6,4 Mio. Tonnen Bioabfälle vergoren. Damit wurden rund 47 % der getrennt gesammelten Bioabfälle für die Herstellung von Biomethan verwendet.\r\n\r\nBezüglich der weiteren von Ihnen gestellten Fragen „Wie hoch ist der Wirkungsgrad von Bioenergie aus der Landwirtschaft ( Dünger, Treibstoff, Maschinen) ?“ und „Wieviel Prozent der Gülle wird für die Herstellung von Biogas verwendet?“ sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit leider nicht vorhanden. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL, Kontakt: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) nach meiner Kenntnis über die begehrten Informationen verfügt. Ich stelle Ihnen anheim, den Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen bei dieser Stelle erneut zu stellen.\r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung\r\nGegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn einzulegen.\r\n\r\nSollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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