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    "subject": "WG: Rechte und Pflichten aus Mietvertrag mit der Deutschen Bahn bzgl. Fläche \"Alter Görlitzer Bahndamm\" [#277922]",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Mitteilung vom 03.05.2023 in obiger Sache, welche mir am 08.05.2023 zur weiteren Bearbeitung übergeben wurde. Der Vorgang wurde hier unter dem Geschäftszeichen TiefGrünGSO-09.15/04.06-01-03/23 registriert.\r\n\r\nNach Lage der Dinge könnte die gewünschte Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht nach § 13 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) erfolgen, die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 IFG liegen vor. Einer Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht stehen hier keine Ausschlussgründe nach den §§ 5 – 11 IFG entgegen. In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass eine Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht gemäß § 16 IFG gebührenpflichtig ist.\r\nAuf der Grundlage § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beträge (GebBtrG BE) ist die Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) erlassen worden, die in der Anlage 1 (Gebührenverzeichnis) unter Tarifstelle 1004 Rahmengebühren für Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vorsieht. Die Tarifstelle 1004 unterscheidet bei den Gebührentatbeständen Aktenauskunft (Buchst. a) bzw. Akteneinsicht (Buchst. b), wobei die Gebührensätze jeweils vergleichbar sind (Rahmengebühren 5 – 100 Euro). Die Aktenauskunft ist im vorliegenden Fall als einfache schriftliche Auskunft oder Einsicht (s. a. Tarifstelle 1004) verursacht, einzustufen. Demzufolge würden die Gebühren für die begehrte Auskunft vsl. einem Stundensatz für einen Beschäftigten des gehobenen Dienstes, also 78,24 € entsprechen. Hinzu kämen ggf. noch die Gebühren für die Anfertigung von Kopien in Höhe von 0,15 € je Fotokopie.\r\nIch bitte Sie insofern zuvor auch mitzuteilen, welche Form der Information (schriftliche Aktenauskunft oder persönliche Einsichtnahme) Sie im vorliegenden Fall unter den v. a. Voraussetzungen favorisieren (ich würde eine Einsichtnahme vorschlagen), sowie Ihre Erklärung zur Kostenübernahme. Vielen Dank.\r\n\r\nDer Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick informiert Sie daher mit beigefügter Datenschutzerklärung, zu welchem Zweck personenbezogene Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Dieser Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie im Rahmen des Datenschutzes haben.  \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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