GET /api/v1/message/799953/?format=api
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    "subject": "AW: Ihre Antrage zu § 145 TKG",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nIn § 145 TKG Abs. 4-7 geht es um passive Netzinfrastrukturen. Gemäß\nDefinition im TKG handelt es sich hierbei um entsprechende Leerrohre, etc.,\nnicht aber um Kabel bzw. Leitungen selbst. Ziel der Vorschrift ist es,\nGebäude so auszustatten, dass nachträglich einfach entsprechend\nTelekommunikationsleitungen installiert werden können. In der\nGesetzesbegründung (BT-Drs. 18/9023, Seite 16/17, Absatz \"Zu\nDreifachbuchstabe bbb) (§ 77k Absätze 4 bis 7)\") ist auch explizit erwähnt,\ndas die Länder die vom Bund geschaffenen Vorgaben in die\nGenehmigungsverfahren integrieren müssen. Seitens der Bundesnetzagentur und\ndem Bundesministerium für Digitales und Verkehr wurde mir ebenfalls\nbestätigt, dass dies Aufgabe der Länder ist. Im Rahmen der Baugenehmigung\ndürfte die Bauaufsicht entsprechend für die Sicherstellung entsprechender\nVorgaben verantwortlich sein.\n\nDie Integration in die Genehmigungsverfahren scheint jedoch noch nicht\nerfolgt zu sein, könnten Sie die entsprechenden Stellen bitte informieren,\ndie fehlende Umsetzung nachzuholen? Über die Zusendung von entsprechenden\nEntwürfen würden wir uns freuen.\n\nIn der Praxis dürften z. B. folgende Kriterien/Vorgaben relevant sein:\n- Verlegung von Leerrohren von den Abschlusspunkten beim Teilnehmer bis zum\nZugangspunkt im Hausanschlussraum (ggf. auch mehrere Leerrohre, da ein\nnachträglicher Einzug von Kabel in ein bereits belegtes Rohr teilweise\nschwierig bis unmöglich ist).\n- Dimensionierung und Verlegung der Leerrohre so, dass ein nachträgliches\nEinziehen von mehreren Leitungen möglich ist.\n- Bei komplizierten Wegen (Kurven/lange Strecken), entsprechende\nRevisionsöffnungen vorsehen.\n- Revisionsöffnungen bzw. Rohre müssen so verlegt sein, dass ein späterer\nKabeleinzug ohne Zugang zu Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten sowie Kellerräume\nDritter möglich ist.\n- Ausführung von Brandschotts als Weichschott mit ausreichend Reserve für\nzusätzliche Kabel, um eine einfache Erweiterung zu ermöglichen.\n- Vorgaben zu den Abschlusspunkten an beiden Enden (z. B.\nMultimediaverteiler in Wohnungen).\n- Vorgaben zur Einplanung von ausreichend Platz für entsprechende\nAbschlusstechnik in den Hausanschlussräumen (z. B.\nNetzwerkschränke/Wandverteiler).\n- Vorgaben zur Einplanung von Reserve-Zählerplätzen zur Stromversorgung von\nTelekommunikationsausrüstung.\n\nViele Grüße",
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    "sender": "Bürger- und Ordnungsamt Darmstadt, Abt. Zulassungsbehörde",
    "status_name": "Anfrage abgeschlossen",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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