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    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 8.Mai 2023 über die Plattform \"Frag den Staat\".\n\nDarin erbitten Sie die folgenden Auskünfte:\n\n  *   eine Liste von Unternehmen, denen die zuständige Behörde Genehmigungen zur Wasserentnahme erteilt hat. Dabei soll sich die Auskunft auf die 100 größten Fälle, gemessen an der Menge entnommenen Wassers, beschränken.\n  *   Mitteilung des Namens des jeweiligen Unternehmen, genehmigte Menge des Wassers und tatsächlich entnommene Wassermenge sowie Art des Wassers mit ein.\nHierzu haben wir die folgenden Nachfragen:\n\n\n  *   Verstehen wir die Frage richtig, dass es Ihnen um die Entnahme von Grundwasser durch Unternehmen geht?\n\n\n  *   Im Rahmen der Prüfung, ob und in welchem Umfang die Auskunft erteilt werden kann, muss insbesondere geklärt werden, ob bezüglich der 100 Unternehmen deren Rechte, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen sind, und die Unterlagen ggf. geschwärzt bzw. im Einzelfall die Auskunft verweigert werden.\n\n\nHierzu müssten alle 100 Unternehmen abgefragt und für jeden Einzelfall eine Betroffenheit zu schützender Rechte geprüft werden. Dies würde nach unseren Schätzung mehrere Wochen oder auch Monate in Anspruch nehmen.\n\n\nZudem würden hierfür Kosten für die einzusetzenden Sachbearbeiter*innen anfallen, die angesichts des zeitlich erheblichen Aufwands in Rechnung gestellt werden müssten. Wir schätzen hier die Kosten in diesem Fall derzeit auf einen mittleren bis hohen dreistelligen Betrag.\n\n\nIst die Auskunft in Kenntnis der Tatsache, dass hierdurch die genannten Kosten entstehen, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten, weiterhin gewünscht?\n\nIch bedanke mich für eine Rückmeldung bereits im Voraus und verbleibe\n\nMit freundlichen Grüßen",
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