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    "content": "Guten Tag, Herr Mühlenmeier, \r\n\r\nohne Anerkennung einer Rechtspflicht teilen wir Ihnen hiermit gerne mit: \r\n\r\nBei eventuell auf dem Gelände der Liegenschaft in Lichterfelde anzutreffenden Enten handelt es sich um Wildtiere. Es bestehen hierzu weder Unterlagen noch werden dazu Daten erhoben. Eine Fütterung findet nicht statt. \r\n\r\nBei dem auf Instagram humorvoll porträtierten Haus in einem Teich der Liegenschaft handelt es sich um einen Dekorationsgegenstand, der von Enten möglicherweise freiwillig zeitweilig genutzt wird. Zum Zeitpunkt der Fotoaufnahmen für Instagram befanden sich keine Enten im oder am Haus. \r\n\r\nSocial-Media-Redaktion \r\nBundesnachrichtendienst\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\r\nVon: Lennart Mühlenmeier [#278364] <<Name und E-Mail-Adresse>> \r\nGesendet: Montag, 8. Mai 2023 15:43\r\nAn: <<E-Mail-Adresse>>\r\nBetreff: Unterlagen zu den Enten beim Standort Berlin-Lichterfelde [#278364]\r\n\r\nAntrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nUnterlagen zu den Enten beim Standort Berlin-Lichterfelde, wie auf Instagram von @bndkarriere am 8. Mai 2023 dargestellt, vgl. https://www.instagram.com/p/Cr--zR2oVc0/\r\n\r\nDazu kann u.a. gehören: Kommunikation, Fütterungspläne, Rechnungen zur Anschaffung, Futter und tierärztlichen Untersuchungen.\r\n\r\nDa es sich bei den Enten um Tiere handelt, gehe ich davon aus, dass das UIG hier greift.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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