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    "content": "Sehr << Anrede >>\n\r\nvielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags.\r\n\r\nUnter\r\nhttps://www.lawblog.de/archives/2023/04/26/quittung-bei-polizeikontrolle/\r\nheißt es am 26.4.2023 dazu:\r\n\"\r\nQuittung bei Polizeikontrolle\r\n\r\nBei Personenkontrollen soll die Bundespolizei Betroffenen künftig eine „Quittung“ ausstellen müssen. \r\nDies ist Teil einer Reform des Bundespolizeigesetzes, auf das sich die Ampelkoalition geeinigt hat.\r\n\r\nDie Quittungspflicht soll in erster Linie Racial Profiling verhindern. \r\nAllerdings wird die Vorschrift natürlich für jedermann gelten. \r\nDas bedeutet, dass man nach einer Personenkontrolle eine Bestätigung mit Uhrzeit, Ort, Aktenzeichen und Grund der Kontrolle verlangen kann. \r\nDamit haben Betroffene eine bessere Möglichkeit, Beschwerden einzulegen.\r\n\r\nIn Bremen ist die Polizei schon seit einiger Zeit verpflichtet, solche Quittungen zu erteilen. \r\nDie Nachfrage soll sich zwar noch in Grenzen halten, aber das Projekt ist gerade erst angelaufen. \r\nIch kann unabhängig davon immer nur raten, nach einer zweifelhaften Kontrolle, dazu gehört auch die Durchsuchung des Rucksacks/Gepäcks oder des Wagens, auf einem Beleg zu bestehen (wie in § 107 StPO auch vorgeschrieben), damit es später nicht heißt, wir wissen von nichts. \r\nIm Zweifel mal nach dem Vorgesetzten fragen und auf die erwähnte Vorschrift hinweisen – das hilft durchaus.\r\n\"\r\n\r\nBekäme ich dann auf Nachfrage von Ihren Kolleg:Innen auch einen \"Beleg\" ?\r\nOder wie müsste ich nachweisen, von einer entsprechenden Maßnahme (also beispielsweise einer Personenkontrolle an einem solchen gefährlichen Ort) betroffen gewesen zu sein ?\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\nAnfragenr: 277051\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/277051/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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