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    "content": "Sehr geehrter Herr Mühlenmeier,\r\n\r\nIhr Antrag ist bei der BVG eingegangen und wird unter dem aus dem Betreff ersichtlichen Aktenzeichen bearbeitet.\r\n\r\nWir möchten darauf hinweisen, dass IFG-Anträge gebührenpflichtig sind, vgl. § 16 BlnIFG. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem tatsächlich entstehenden Aufwand. Der gesetzliche Rahmen gem. dem Berliner Gesetz über Gebühren und Beiträge in Verbindung mit der Verwaltungsgebührenordnung ist in Tarifstelle 1004 festgelegt. Ein Grund für eine Gebührenbefreiung ist nicht ersichtlich. Auf den von Ihnen erbetenen Kostenvoranschlag besteht kein Anspruch.\r\n\r\nBitte teilen Sie unter <<E-Mail-Adresse>> mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten und die Gebühren übernehmen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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