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    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt, auf die wir heute gerne zurückkommen.\r\n\r\nIhren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen werte ich nach Prüfung als kostenfreie, auf Sachauskunft gerichtete Bürgeranfrage, die wie folgt beantwortet wird: \r\n\r\nDas Luftfahrt-Bundesamt verfügt über keine Erkenntnisse durch amtliche Informationen im Sinne des § 1 Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu Ihrer Anfrage. Eine automatisierte und statistische Auswertung der gemeldeten Fluguntauglichkeiten, die den kausalen Zusammenhang mit den Auswirkungen einer Infektion mit SARS-CoV2 oder der Corona-Pandemie-Auswirkungen im Allgemeinen darstellen, ist nicht möglich. \r\n\r\nSollten Sie einen förmlichen, unter Umständen kostenpflichtigen Bescheid nach dem Informationszugangsgesetz (IFG) wünschen, teilen Sie uns dies bitte separat mit. Ein förmlicher Bescheid nach dem IFG eröffnet die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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