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    "content": "\r\n\r\nDer Eingang Ihrer E-Mail vom 30.12.2017 wird hiermit bestätigt.\r\n\r\n-- \r\nLandesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit \r\nNordrhein-Westfalen\r\nKavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf\r\nTel.: 0211-38424-0\r\nFax: 0211-38424-10\r\nE-Mail: <<E-Mail-Adresse>>\r\nInternet: www.ldi.nrw.de\r\nÖffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc\r\n\r\n--\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\r\nVon: Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> \r\nGesendet: Samstag, 30. Dezember 2017 07:45\r\nAn: ZF LDI Poststelle\r\nBetreff: Vermittlung bei Anfrage „Bildungspolitik auf der MPK“ [#25733]\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\r\n\r\nhttps://fragdenstaat.de/a/25733\r\n\r\nIch bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet.\r\nDie Staatskanzlei macht die Angabe einer Adresse zu Unrecht als Voraussetzung für die Bearbeitung. Wie durch Ihre Behörde bereits mehrfach festgestellt wurde, ist selbst bei Vereinen keine Möglichkeit durch die Behörde gegeben, die Beantwortung zu verweigern, da hinter jeder Anfrage immer auch eine natürliche Person steht. Der Gesetzgeber hat bewusst einen voraussetzungslosen Zugang vorgesehen.\r\nAuch ist eine „Rückführbarkeit“ (ein Begriff wohl eher aus dem Abschieberecht!!!) überhaupt nicht erforderlich.\r\n\r\nBitte senden Sie mir die Stellungnahme der Staatskanzlei zu.\r\n\r\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\r\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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