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"subject": "Vorwürfe gegen Till Lindemann und die Pop-Band Rammstein, 'Patriarchales Mackertum und sexuelle Übergriffe in der Musikbranche', Aktionsplan [#281364]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nwie von Ihnen erbeten, bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihres IFG-Antrags vom heutigen Tag, in dem Sie um Übersendung zu folgenden bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vorliegenden Informationen bitten: \r\n\r\n- Welche Daten lagen der BKM zur Einschätzung der Vorwürfe gegen Till Lindemann und Rammstein bis zum 6.6.23 vor (https://www.rnd.de/panorama/vorwuerfe-gegen-rammstein-claudia-roth-fordert-verhaltenskodex-fuer-musikbranche-X4XSNPVDNVLZBOM54NQQMAU25E.html \"Diese Vorwürfe gegen Till Lindemann und Rammstein sind sehr ernst zu nehmen und müssen schnell und umfassend aufgeklärt werden“),\r\n\r\n- interne Materialien und Kommunikation zur Mitteilung an RND/dpa, \r\n\r\n- welche Daten liegen der BKM allgemein über 'Patriarchales Mackertum und sexuelle Übergriffe in der Musikbranche' vor sowie \r\n\r\n- Aktionsplan zur Förderung eines Kulturwandels gegen sexuelle Belästigung und Gewalt in den Kultur- und Medienbranchen.\r\n\r\nIhr Antrag wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - K11-13002/00044#0027 bearbeitet.\r\n\r\nDie Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. \r\n\r\nZu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können.\r\n\r\nSollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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