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    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nhiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags beim Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg. \r\n\r\nEin Anspruch auf Informationszugang nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) besteht nur in Bezug auf die bei der informationspflichtigen Stelle bereits vorhandenen amtlichen Informationen, vgl. § 3 Nr. 3 LIFG. Das LIFG begründet dagegen keinen Anspruch auf Beschaffung bislang nicht vorhandener Informationen. \r\n\r\nDie von Ihnen begehrten Informationen liegen dem Ministerium der Justiz und für Migration nicht vor. Somit besteht Ihrerseits kein Anspruch gegen das Ministerium der Justiz und für Migration auf Zugang zu den erbetenen Informationen. \r\n\r\nIhr Antrag ist an das Regierungspräsidium Freiburg zu richten, da dieses für den Betrieb der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Freiburg zuständig ist. Entsprechend Ihrer Bitte um Weiterleitung Ihres Antrags an die zuständige Behörde habe ich diesen an das Regierungspräsidium Freiburg weitergeleitet, verbunden mit der Bitte, diesen in eigener Zuständigkeit zu bescheiden.\r\n\r\nFür Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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