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"subject": "Vorwürfe gegen Till Lindemann und die Pop-Band Rammstein, 'Patriarchales Mackertum und sexuelle Übergriffe in der Musikbranche', Aktionsplan [#281364]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\n vielen Dank für Ihren auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes am 18. Juni 2023 Antrag, mit dem Sie Informationen zu den nachfolgenden Fragen eins bis vier\r\n gestellt haben.\r\n\r\n Wir geben Ihrem Antrag statt und übermitteln Ihnen die dazu bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in den amtlichen Unterlagen vorhandenen\r\n Informationen.\r\n\r\n1. Welche Daten lagen der BKM zur Einschätzung der Vorwürfe gegen Till Lindemann und Rammstein bis zum 6.6.23 vor (https://www.rnd.de/panorama/vorwuerfe-gegen-rammstein-claudia-roth-fordert-verhaltenskodex-fuer-musikbranche-X4XSNPVDNVLZBOM54NQQMAU25E.html \"Diese Vorwürfe gegen Till Lindemann und Rammstein sind sehr ernst zu nehmen und müssen schnell und umfassend aufgeklärt werden“)\r\n\r\nDie Forderung nach umfassender Aufklärung der Vorwürfe stützt sich auf die mediale Berichterstattung zu dem Fall.\r\nBeispielsweise:\r\nVorwürfe gegen Rammstein und Till Lindemann: Am Ende der Show - SZ.de (sueddeutsche.de) (https://www.sueddeutsche.de/...)\r\nNeue Vorwürfe gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann | tagesschau.de (https://www.tagesschau.de/...)\r\nSchwere Vorwürfe gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann (deutschlandfunkkultur.de) (https://www.deutschlandfunkkultur.de/...)\r\nGewalt-Vorwürfe gegen Till Lindemann: Probleme der Berichterstattung - SWR2 (https://www.swr.de/...)\r\nVorwürfe gegen Rammstein Sänger Till Lindemann - Frau macht Aussage bei Polizei in Litauen | Das Erste (mdr.de) (https://www.mdr.de/...)\r\n\r\nDarüber hinaus liegen uns keine Daten vor.\r\n\r\n2. interne Materialien und Kommunikation zur Mitteilung an RND/dpa\r\n\r\nHierzu liegt die nachfolgende Mail unseres Pressesprechers mit dem Statement der Kulturstaatsministerin vor, welches der dpa am 6. Juni 2023 übersandt wurde:\r\n\r\n\r\n3. Welche Daten liegen der BKM allgemein über 'Patriarchales Mackertum und sexuelle Übergriffe in der Musikbranche' vor\r\n\r\nHierzu liegen keine amtlichen Unterlagen vor.\r\n\r\n4. Aktionsplan zur Förderung eines Kulturwandels gegen sexuelle Belästigung und Gewalt in den Kultur- und Medienbranchen\r\n\r\nAm 2. Mai 2023 hat die BKM verschiedene Maßnahmen initiiert, die zusammengefasst als „Aktionsplan zur Förderung eines Kulturwandels gegen sexuelle Belästigung und Gewalt in den Kultur- und Medienbranchen“ bezeichnet werden. Er beinhaltet im Wesentlichen die Erarbeitung eines Verhaltenskodexes gegen sexualisierte Grenzüberschreitungen durch ein breites Bündnis der Kultur- und Medienbranchen. Der Deutsche Kulturrat wird das Dialogverfahren und den Verständigungsprozess innerhalb der Kultur- und Medienbranchen zu den Bedingungen respektvollen Arbeitens moderieren und koordinieren. Dabei soll insbesondere erörtert werden, welche Spezifika des Kultur- und Mediensektors ggf. einen möglichen Machtmissbrauch, ein toxisches Arbeitsklima und sexuelle Diskriminierung begünstigen und wie dem gezielt entgegengewirkt werden kann.\r\nDie operative Ausgestaltung und Durchführung (Koordination, Moderation) des Dialogprozesses liegt bei dem Deutschen Kulturrat. Über den Zeitraum von ca. einem Jahr sollen mehrere Treffen der Branchenvertreterinnen und -vertreter von Kultur und Medien stattfinden. Im Rahmen dieser Treffen/Dialogforen sollen die unterschiedlichen Aspekte des Themenkomplexes Sexismus, sexuelle Belästigung und Gewalt sowie sexualisierter Machtmissbrauch in den Kultur- und Medienbranchen diskutiert werden.\r\n\r\nDie Umsetzung des Dialogprozesses findet im Rahmen einer bereits bestehenden Projektförderung des Deutschen Kulturrates durch die BKM mit dem Ziel der Förderung der Geschlechtergerechtigkeit in den Kultur- und Medienbranchen statt.\r\n\r\nIm Rahmen des Aktionsplans erhält die Themis Vertrauens- und Beratungsstelle zusätzliche Förderung für den bedarfsorientierten Ausbau der Präventionsangebote der Themis, die sich insbesondere an Arbeitgeberinnen und Arbeitsgeber bzw. Führungskräfte richten, und die Entwicklung eines skalierbaren Online-Tools zur Organisationsentwicklung, mit dem auch kleine Kultur-/ Medienbetriebe niedrigschwellig einen Wandlungsprozess zugunsten diskriminierungsfreier Arbeitsstrukturen anstoßen können.\r\n\r\nDie Auskunft ergeht gebührenfrei.\r\n\r\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch erhoben werden (§ 9 Abs. 4 IFG, § 68 VwGO).\r\nDer Widerspruch ist zu erheben bei der\r\nBeauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien,\r\nPostanschrift: Postfach 17 02 90, 53108 Bonn,\r\nHausanschrift: Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn\r\n\r\nIm Auftrag\r\nChristel Franz\r\nMit freundlichen Grüßen",
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