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"subject": "Beschwerde 933/2023/RM",
"content": "Entscheidung über das Versäumnis der Europäischen Kommission, Ihren Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten betreffend mögliche Verstöße gegen die Freizügigkeitsrichtlinie seit 2020 und insbesondere die Vertragsverletzungsbeschwerde CHAP (2022)01376 (Aktenzeichen 2023/0272) zu bescheiden\n\n\nSehr geehrter Herr Lautenbacher,\n\nSie haben am 23. Mai 2023 eine Beschwerde bei der Europäischen Bürgerbeauftragten eingereicht, weil die Europäische Kommission es versäumt hat, die für die Behandlung Ihres Zweitantrags auf Zugang zu Dokumenten vorgeschriebenen Fristen einzuhalten. Ihr Antrag betrifft Dokumente zu möglichen Verstößen gegen die Freizügigkeitsrichtlinie seit 2020 und insbesondere die Vertragsverletzungsbeschwerde CHAP (2022)01376 (Aktenzeichen 2023/0272).\nWir haben die Kommission über Ihre Beschwerde informiert und gebeten, Ihnen zu antworten. Die Kommission hat uns nunmehr darüber informiert, dass sie dem zwischenzeitlich nachgekommen ist.\nDer Fall wird daher mit dem Ergebnis geschlossen, dass die Beschwerde beigelegt wurde.\nBitte beachten Sie, dass sich diese Untersuchung ausschließlich mit dem Versäumnis der Kommission, Ihnen zu antworten, befasst hat. Sofern Sie mit dem Inhalt der bestätigenden Entscheidung unzufrieden sind, können Sie erneut eine Beschwerde bei der Bürgerbeauftragten einlegen. In diesem Fall wäre es nicht erforderlich, uns die Dokumente, die sich bereits in Ihrer Akte befinden, erneut zu übersenden. Ein Verweis auf das vorliegende Aktenzeichen wäre insoweit ausreichend.\nMit freundlichen Grüßen,",
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"sender": "Europäischer Bürgerbeauftragte",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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